WKStA

Wie die Korruptionsjäger effizienter werden könnten

APA/Helmut Fohringer
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Die im Rahmen des Ibiza-U-Ausschusses erneut in den Blickpunkt gerückte Anti-Korruptions-Behörde WKStA könnte im Rahmen von Umstrukturierungen schlanker werden. Reformansätze liegen bereits vor.

Es war ein unwürdiges Schauspiel, als die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und die polizeiliche Ibiza-Sonderkommission (Soko Tape) öffentlich aneinander gerieten. „Da hat es uns die Augen rausgehaut“, wetterte WKStA-Mann Matthias Purkart vor Kurzem im Ibiza-U-Ausschuss – und warf der Soko vor, ein heikles Papier in unleserlicher Form übermittelt zu haben. Der Konter der Soko folgte umgehend.

Dieser – politisch unterlegte – Behörden-Streit wirkt nun als Beschleuniger für eine Neuorganisation im Justizressort. Es steht ja bereits fest, dass Sektionschef Christian Pilnacek viel Macht verliert: Der Posten des Weisungsgebers für die Staatsanwaltschaften wird neu ausgeschrieben. Zudem könnte die WKStA auch direkt von Umstellungen betroffen sein. Ein seit September ausgearbeitetes Projekt zur „Qualitätssicherung und Effizienz im Ermittlungsverfahren“ ergibt: Die Behörde könnte schlanker werden. Experten empfehlen etwa, dass ihr verboten werden soll, Verfahren nach eigenem Ermessen an sich zu ziehen.

Kein „Opt-in“ mehr

Das erwähnte Projekt wurde zwar noch unter der Führung von Übergangs-Justizminister Clemens Jabloner ausgearbeitet, dürfte aber für die amtierende Ressortchefin Alma Zadić (Grüne) durchaus relevant sein. Elf hochrangige Justiz-Vertreter, darunter Anklagevertreter sowie hohe Beamte aus dem Ministerium, machen sich demnach für die Abschaffung der „Opt-in“-Möglichkeit stark. Damit soll der WKStA (Leitung: Ilse-Maria Vrabl-Sanda) künftig etwa nicht mehr erlaubt sein anderen Staatsanwaltschaften öffentlichkeitswirksame Korruptionsverfahren abzunehmen.

Der Grund für diesen Expertenvorschlag ist leicht erklärt: Die Auswahl, die die WKStA derzeit de lege treffen kann, lässt sich praktisch nicht objektiv nachvollziehen. Und ist daher rechtsstaatlich bedenklich.

Neue Sektion

Die Frage wie große Wirtschaftsstrafverfahren, also die Kernkompetenz der WKStA, künftig zu organisieren sind, muss Zadić schon deshalb in Angriff nehmen, weil dies im Regierungsprogramm steht. Stichworte: „Buwog“, „Eurofighter“. – „Früher einmal haben sich viele gewünscht, dass Karl-Heinz Grasser verurteilt wird, mittlerweile tut er den Leuten leid, weil das Verfahren so lange dauert“, bringt ein ranghoher Ankläger das Problem auf den Punkt. Nachsatz: „Das kann es nicht sein.“
Hier kommt die Umstrukturierung im Justizressort ins Spiel. Wie berichtet, wird eine eigene Sektion für „Einzelstrafsachen“ geschaffen. Derzeit gibt es eine Supersektion (Leitung: Christian Pilnacek), die Strafsachen und Legistik in sich vereint. Ab Herbst soll dann die neue Sektion Richtlinien für die Organisation von Großverfahren vorlegen. Sie wird erklären müssen, wie ein Ausufern von Strafverfahren vermieden werden kann.

Und sie soll dafür sorgen, dass Staatsanwaltschaften, vor allem die WKStA, weniger Berichte ans Ministerium schreiben müssen. Dafür könnten bei der WKStA Gruppenleiter installiert werden, denen intern zu berichten ist. Dass sich die Ankläger überhaupt wünschen, einer unabhängigen Figur und nicht einem Ministerium mit politisch besetzter Spitze zu unterstehen, ist eine andere Geschichte.

Kürzere Ermittlung

Der Expertenbericht zur Effizienz-Steigerung bei Ermittlungen schlägt vor, dass Beschuldigte die Chance bekommen sollen, nach zwei Jahren einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens zu stellen. Sozusagen wegen Zeitablaufs. Derzeit sollte der Staatsanwalt binnen drei Jahren mit seinen Ermittlungen fertig sein. Ist er es nicht, muss er dies dem Gericht erklären und kann sich auf diese Art zusätzlich Zeit verschaffen. Dagegen laufen wiederum die Anwälte Sturm. Sie wollen eine absolute Frist.

Einfaches Ende

Letztlich schlagen die Experten vor, dass ein Antrag auf Verfahrens-Einstellung auch in Bezug auf einzelne Vorwürfe erlaubt sein soll. So könne bei schleppenden Ermittlungen Ballast abgeworfen werden. Und: Eine „immense Effizienzsteigerung“ könne erzielt werden, indem die Spielregeln bei Verfahrens-Einstellungen insgesamt vereinfacht werden. Hier solle der Gesetzgeber handeln.

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