Rechtsberatung

„Erste anwaltliche Auskunft“ startet neu: im Video-Chat

Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien
Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien(c) Clemens Fabry/Die Presse
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Die Rechtsanwaltskammer Wien bietet ihre kostenlose Erstberatung nach einer Corona-Pause ab 1. Juli wieder an.

Die schrittweise Normalisierung nach dem Corona-Lockdown erfasst auch die Rechtsberatung. Nachdem die „Erste anwaltliche Auskunft“ wegen der Pandemie ausgesetzt werden musste, bietet die Rechtsanwaltskammer Wien dieses kostenlose Service ab dem 1. Juli wieder an. Die Form des Beratungsgesprächs ist allerdings neu: Statt persönlich von Angesicht zu Angesicht findet es als Video-Chat statt.

Der niederschwellige Zugang zum Recht wird ausschließlich Montag bis Mittwoch zwischen 17.00 Uhr und 19.30 Uhr in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten im Erdgeschoss der RAK Wien (1010 Wien, Ertlgasse 2 / Ecke Rotenturmstraße 13) angeboten. Bis auf Weiteres nicht mehr zusätzlich in den Magistratischen Bezirksämtern.

Terminvergabe ebenfalls online statt durch Nummernautomaten

Die Terminvergabe erfolgt nur noch online über www.rakwien.at und nicht mehr über den Nummernautomaten im Erdgeschoss. Im Raum selbst setzt sich der Klient vor einen eigens für die Erste anwaltliche Auskunft aufgestellten Bildschirm. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wählen sich über eine Online-Maske ein und leisten die Beratung digital per Video-Chat.

„Es war uns wichtig, dass die Wiener Rechtsanwälte zumindest in der Beratungsstelle der Rechtsanwaltskammer die erste kostenlose Rechtsberatung wieder anbieten können. Die Menschen stellen ihre Fragen und erhalten qualifizierten rechtsanwaltlichen Rat. Das ist direkte Hilfe dort, wo sie die Bevölkerung auch sehr gerne annimmt“, sagt Michael Enzinger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien.

(kom)

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