Entscheidungen

Corona: Demo zu Unrecht untersagt

Obwohl die Versammlung untersagt worden war, kamen mehrere Dutzend Demonstranten am 24. April auf den Albertinaplatz.
Obwohl die Versammlung untersagt worden war, kamen mehrere Dutzend Demonstranten am 24. April auf den Albertinaplatz.APA/GEORG HOCHMUTH
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Eine regierungskritische Versammlung hätte im April stattfinden dürfen, sagt das Verwaltungsgericht Wien. Die Verfassungsrichter schieben wegen Corona eine Juli-Session ein.

Erst war die Demo erlaubt, dann verboten worden. Und nachdem sich Anhänger der ICI (Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen) am 24. April auf dem Wiener Albertinaplatz versammelt hatten, wurde die Veranstaltung schließlich von der Polizei aufgelöst. Das hatte für Aufsehen gesorgt, schließlich fiel die Demo noch in jene Zeit, in der die von der Regierungausgerufenen Ausgangsbeschränkungen galten. Nun entschied aber das Verwaltungsgericht Wien, dass die Versammlung zu Unrecht untersagt worden war. Aber was sind die Gründe dafür? Und wie steht es um die anderen Rechtsfragen zu Corona, in denen nun wiederum der Verfassungsgerichtshof am Dienstag seine ersten Entscheidungen bekannt gab?

1 Warum hätte die Demonstration stattfinden dürfen?

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