Arbeitsrecht

Urlaub am Meer – ganz ohne Reue?

Outbreak of the coronavirus disease (COVID-19) in Saltdean
Outbreak of the coronavirus disease (COVID-19) in Saltdean(c) REUTERS (HANNAH MCKAY)
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Wie riskant ist für Dienstnehmer jetzt ein Urlaub im Ausland? Arbeitsministerin Christine Aschbacher gab großteils Entwarnung. Dennoch ist nicht alles wie gehabt.

Wien. Die Ferienzeit beginnt – und viele freuen sich nun doch auf ihren Urlaub am Meer. Vor allem innerhalb Europas wurden zahlreiche Grenzen gerade noch rechtzeitig vor der Hauptreisesaison geöffnet. Und auch eine Sorge vieler Arbeitnehmer scheint nun weitgehend vom Tisch zu sein: dass ihnen nach einem Auslandsurlaub arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können.

Konkret geht es um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung – sei es, dass man sich im Urlaub mit Covid-19 ansteckt oder dass sich der Dienstantritt z. B. wegen behördlicher Maßnahmen verzögert. Wer nämlich an einer Dienstverhinderung schuld ist bzw. eine Erkrankung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat, verliert für diese Zeit den Anspruch auf sein Arbeitsentgelt.

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