Rechtsstreit

Schlamperei einer Bank löst Strafprozess aus

(c) Michaela Bruckberger
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Eine Bank irrte sich bei der Registrierung eines Sparbuchinhabers, zwei Frauen landeten deshalb schuldlos vor Gericht.

Ein Fehler einer Wiener Bank bei der Registrierung eines Sparbuchinhabers hatte ungeahnte Folgen. Zwei Brüder, J. und F., hatten jeweils 35.800 Euro geerbt und auf mehrere Sparbücher gelegt. Im EDV-System der Bank schien jedoch irrtümlich nur F. als Sparbuchinhaber auf. Den Kontoeröffnungsanträgen wurden außerdem die jeweils falschen Ausweiskopien der Brüder zugeordnet.

Im Jänner 2016 bat J. seine Frau und seine Schwiegertochter, die Guthaben seiner drei Sparbücher mittels Losungswort zu beheben. Monate später erkundigte sich der Sohn von F. nach dem Geld seines (an Demenz erkrankten) Vaters. Das Geld sei behoben worden, erfuhr er von der Bank – denn diese glaubte, die drei kurz zuvor aufgelösten Sparbücher hätten F. gehört.

Dessen Sohn erstattete daraufhin Anzeige. Die beiden Frauen mussten wegen schweren Betrugs vor Gericht. Der Fehler der Bank war dann aber rasch entdeckt – und die Schuldlosigkeit der Frauen erwiesen.

Kostenersatz für Verteidigung

Von der Bank wollten sie nun Schadenersatz für die Kosten ihrer Verteidigung. Zu Recht, entschied der OGH (4 Ob 209/19t): Die Bank habe vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten auch zugunsten von Personen, die berechtigterweise ein Sparbuch vorlegen. Die strengen Identifizierungsvorschriften sollen auch deren Interessen schützen.

Durch die grob fehlerhafte Erfassung der Identität des Sparbuchinhabers und die falsche Zuordnung der Guthaben habe die Bank eine unberechtigte Strafverfolgung ausgelöst. Sie muss daher die Verteidigungskosten ersetzen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2020)

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