Covid-Maßnahmen

Epidemiegesetz: Novelle soll Antragstellung erleichtern

(c) Die Presse/Clemens Fabry (Clemens Fabry)
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Unternehmen bekommen nun drei Monate Zeit, um Anträge auf Vergütung für Verdienstentgang zu stellen.

Wien. Am 2. Juli geht es im Bundesrat einmal mehr ums Epidemiegesetz. Konkret um eine vom Nationalrat am 18. Juni 2020 beschlossene Novelle, die Unternehmen bestimmte Entschädigungsanträge erleichtern soll. Die bisher geltende, sechswöchige Frist zur Geltendmachung einer Vergütung für Verdienstentgang wird auf drei Monate verlängert.

„Die dreimonatige Antragsfrist läuft ab Wegfall der den Verdienstentgang bewirkenden Maßnahme“, erklärt Günther Leissler, Partner bei Schönherr Rechtsanwälte. Aber auch die bisher laufenden und sogar die schon abgelaufenen Fristen zur Antragstellung beginnen ab Inkrafttreten des Gesetzes neu zu laufen – hier bekommen Unternehmen also eine Möglichkeit, versäumte Anträge doch noch zu stellen.

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