Der Vorwurd, dass die Angeklagten ihre Befugnisse missbraucht hatten, war nicht nachzuweisen.
Im Untreue-Prozess um den Wiener Stadterweiterungsfonds sind die vier Angeklagten - der ehemalige Geschäftsführer und drei Sektionschefs des Innenministeriums, die gemeinsam das Kuratorium gebildet hatten - am Donnerstag vom Wiener Landesgericht zur Gänze freigesprochen worden. Der inkriminierte Vorwurf des wissentlichen Befugnismissbrauchs sei ihnen nicht nachzuweisen, stellte das Gericht fest.
Die Entscheidung des Schöffensenats (Vorsitz: Claudia Moravec-Loidolt) ist nicht rechtskräftig. Der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.
Bei dem Prozess ging es um einen Stadtbaufonds, der noch aus der Kaiserzeit stammt. Gemäß einem kaiserlichen Handschreiben von 1857 bestimmte Kaiser Franz Josef I. anno dazumal, dass in Wien alte Stadtmauern abzureißen und die frei werdenden Flächen zu verkaufen seien. Mit dem Erlös solle ein Baufonds gegründet werden. Mit den Geldern des Fonds wurden Prachtbauten entlang der Wiener Ringstraße finanziert, etwa die Staatsoper, das Burgtheater, das Parlament oder das Kunst- und das Naturhistorische Museum. In der NS-Zeit wurden die übrig gebliebenen Mittel der Gemeinde Wien zugeteilt, nach dem Krieg wanderten sie zurück in den Fonds. Was genau mit dem Geld danach passierte, war Gegenstand des Prozesses.
(APA)