Urteile

Baufonds: Freispruch für zwei Sektionschefs

Der Prozess war Aufmarschplatz prominenter Zeugen, darunter: Kardinal Christoph Schönborn.
Der Prozess war Aufmarschplatz prominenter Zeugen, darunter: Kardinal Christoph Schönborn.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Untreue-Prozess um zwei Sektionschefs des Innenressorts, einen pensionierten Beamten und den ehemaligen Fonds-Geschäftsführer, endete mit vier Freisprüchen. Die Anklage der Korruptionsstaatsanwaltschaft ging ins Leere.

Wien. Einer der Verteidiger, Johann Pauer, sprach im Anschluss an den Baufonds-Prozess von einem „Freudentag“. Die vier Angeklagten selbst zeigten nach außen hin kaum Anzeichen von Freude. Ohne viele Worte verließen sie Donnerstagnachmittag den Gerichtssaal. Jeder der Männer hatte einen Freispruch im Gepäck. Von der Untreue-Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) war nichts mehr übrig geblieben.

Gewiss: Die von Richterin Claudia Moravec-Loidolt verkündeten Freisprüche sind im Zweifel für die Angeklagten verhängt worden, und in die Urteilsverkündung mischten sich auch kritische Töne. Gewiss: Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil Oberstaatsanwalt Stephan Schmidmayr – wegen der Mund-Nasen-Maske kaum hörbar – die Worte „keine Erklärung“ hervorbrachte. Damit hat die WKStA nun drei Tage Zeit zu überlegen, ob sie die Freisprüche bekämpfen möchte. Ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist aber äußerst fraglich. Denn die Urteilsbegründung der Vorsitzenden fiel deutlich aus: „Es hat sich im Beweisverfahren vieles anders ergeben, als es sich gemäß Anklage abgezeichnet hat.“ Und das war – angesichts der weiteren Ausführungen – noch höflich formuliert.


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