Rechnungshof

Zentralmatura in der Kritik

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Klausuren sollten nicht mehr vom Klassenlehrer korrigiert, Kompensationsprüfungen schriftlich durchgeführt werden.

Wien. Der Rechnungshof (RH) hat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht die 2014/15 (AHS) bzw. 2015/16 (BHS) eingeführte Zentralmatura untersucht und dafür diverse Änderungen empfohlen. Zur Erreichung höchstmöglicher Objektivität sollten etwa die Klausuren nicht mehr vom Klassenlehrer korrigiert und Kompensationsprüfungen künftig schriftlich durchgeführt werden.

Das Ministerium solle „langfristig“ die Möglichkeit einer zentralen Korrektur im Auge behalten, heißt es in dem Bericht, für den exemplarisch die Jahre 2014 bis 2018 in Kärnten und Oberösterreich geprüft wurden. Das wäre dann zweckmäßig, wenn die Klausuren flächendeckend IT-gestützt verfasst würden. Von schriftlichen Kompensationsprüfungen erhofft sich der RH „ein höheres Maß an Standardisierung, Vergleichbarkeit und Objektivität“ und weniger Aufwand. Während in Oberösterreich die Fünferquote 2018 nach den mündlichen Kompensationsprüfungen von 16 auf fünf Prozent zurückging, sank sie in Kärnten von 24 auf sechs deutlich stärker. Der RH vermutet „unterschiedliche Hilfestellungen“ der Prüfer.

Weniger Aufwand soll auch der Vorschlag bringen, bei der Überprüfung der Grundkompetenzen in Mathematik an den AHS und BHS dieselben Aufgaben zu stellen. In diesem Fach thematisiert der RH auch die zuletzt intensiv diskutierten Schwankungen bei den Fünferquoten in Mathematik sowie die unterschiedlichen Anteile an „Nicht Genügend“ je nach Schultyp und Geschlecht: das Ministerium solle die Ursachen analysieren und Gegenmaßnahmen setzen.

Altgriechisch: 1598 Euro pro Maturant

Angesichts der hohen Kosten für die Aufgabenerstellung in Fächern mit wenigen Matura-Kandidaten hinterfragen die RH-Prüfer, welche Klausuren tatsächlich zentral erstellt werden müssen. Denn während beim Haupttermin 2017 in Deutsch mit rund 37.000 Kandidaten Pro-Kopf-Kosten von zehn Euro anfielen, waren es bei Altgriechisch (20 Maturanten) 1598 Euro. Verbesserungsbedarf sieht der RH indes auch bei der Erstellung der Prüfungen: Der aufwendige Prozess solle auf „das unbedingt erforderliche Ausmaß“ beschränkt werden. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.07.2020)

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