Eine Strafe wegen zu nahen Sitzens im Park wurde gekippt. Sind Bußen nun überhaupt noch möglich?
Laut der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober müsse man nur beim „Betreten“ des öffentlichen Raumes einen Meter Abstand zu anderen handeln. Nach diesem Akt gebe es aber für das weitere Verweilen keine Abstandsregel mehr. Das erklärte das Landesverwaltungsgericht Wien und kippte wegen der vom Ministerium gewählten Formulierung eine Corona-Strafe. Aber ist es dann überhaupt noch möglich, Leute wegen Nichteinhaltung der Abstandsregeln zu belangen?