Corona

Gericht: Ein-Meter-Abstand meist nicht Pflicht

Muss der Mindestabstand eingehalten werden? Gerade am Wiener Donaukanal stellt sich diese Frage.
Muss der Mindestabstand eingehalten werden? Gerade am Wiener Donaukanal stellt sich diese Frage.(c) AKOS BURG
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Eine Strafe wegen zu nahen Sitzens im Park wurde gekippt. Sind Bußen nun überhaupt noch möglich?

Laut der Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober müsse man nur beim „Betreten“ des öffentlichen Raumes einen Meter Abstand zu anderen handeln. Nach diesem Akt gebe es aber für das weitere Verweilen keine Abstandsregel mehr. Das erklärte das Landesverwaltungsgericht Wien und kippte  wegen der vom Ministerium gewählten Formulierung eine Corona-Strafe. Aber ist es dann überhaupt noch möglich, Leute wegen Nichteinhaltung der Abstandsregeln zu belangen?

Dass die Corona-Maßnahmen von der Regierung legistisch zweifelhaft umgesetzt wurden, zeigten schon frühere Gerichtsentscheidungen. So wurde konstatiert, dass es entgegen den politischen Aussagen auch im März und April erlaubt war, andere besuchen zu gehen. Nun gibt es gleich drei neue Erkenntnisse von Landesverwaltungsgerichten, die die Rechtmäßigkeit von Strafen in Frage stellen.

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