Covid-Betretungsverbot

Auf ein Cola hineingelassen: Wirt bestraft

Das Cola wurde dem Wirt zum Verhängnis.
Das Cola wurde dem Wirt zum Verhängnis.(c) imago images/Cavan Images (Cavan Images via www.imago-images.de)
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Wirte haben bei Strafen gegen Covid-Betretungsverbote rechtlich schlechte Karten. Dass ein Lokal grundsätzlich zu war, nützte nichts.

Wien. Während Strafen wegen Covid-Betretungsverboten auf öffentlichen Plätzen schon mehrfach aufgehoben wurden, haben Wirte rechtlich schlechtere Karten. Das zeigt nun ein aktuelles Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Wien.

Ein Wirt hatte erklärt, dass Polizeiangaben nach einer Kontrolle im März nicht gestimmt hätten. Er habe zwar gesagt, dass sechs Personen im Lokal gewesen seien, aber doch nicht gleichzeitig. So habe er sich im Lokal etwa mit einem Herrn getroffen, mit einen Meter Abstand. Der Mann nahm sich Cola und Red Bull zum Trinken, der Wirt nur Red Bull. Dann habe ihn jemand angerufen und gefragt, ob er sich zwei Red Bull nehmen dürfe. Und dann sei jemand gekommen, der sich eine Jack-Daniels-Flasche und zwei Colas „ausborgen“ wollte, erklärte der Wirt. Doch bewirtet habe er niemanden, und sein Lokal sei zugesperrt gewesen.

Aber damit habe der Wirt ja zugegeben, dass er Leute trotz des Betretungsverbots hineingelassen hat, erklärte das Landesverwaltungsgericht Wien (VGW-031/053/5715/2020). Es setzte die Geldstrafe jedoch von 600 auf 500 Euro herab. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2020)

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