Hofburg-Wahl: Strafe für Bezirkshauptmann von Hermagor reduziert

Das Oberlandesgericht senkte Tagsätze von 150 auf 120.

Der Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, war im Zusammenhang mit der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 wegen falscher Beurkundung schuldig gesprochen worden. Dieses Urteil wurde im Mai vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Am Mittwoch reduzierte das Oberlandesgericht Graz die verhängte Geldstrafe gegen Pansi und den Wahlleiter von 150 auf 120 Tagsätze.

Pansi und sein Verwaltungsdirektor wurden am 9. Dezember vergangenen Jahres von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Uwe Dumpelnik zu Geldstrafen verurteilt worden. Dumpelnik erklärte in der Urteilsbegründung zum Freispruch vom Amtsmissbrauch, ein wissentlicher Befugnismissbrauch sei ebenso wenig zu erkennen wie ein bedingter Schädigungsvorsatz. Das Motiv sei ein schnelles, zielgerichtetes Vorgehen gewesen, daher der Freispruch.

„Ordentlicher Lebenswandel“ 

Anders verhalte sich die Sachlage hingegen bei der falschen Beurkundung. Denn die Handlungen, die in dem Protokoll festgehalten wurden, hätten so nicht stattgefunden. Man hätte anfügen müssen, dass die Kuverts bereits am Vorabend geschlitzt worden seien. Aufgrund des bisher ordentlichen Lebenswandels der Angeklagten erachtete der Schöffensenat eine Geldstrafe für ausreichend. Die 150 Tagsätze wurden nun vom OLG wegen der langen Verfahrensdauer gesenkt. Die 120 Tagsätze bedeuten für Pansi nun eine Strafe von 12.000 Euro und für den Verwaltungsdirektor von 7200 Euro.

Insgesamt waren in Kärnten im Zusammenhang mit der Stichwahl drei Bezirkshauptleute und ein Bürgermeister angeklagt worden. Neben Pansi waren das der Villacher Bürgermeister, Günther Albel, und die Bezirkshauptleute Georg Fejan (Wolfsberg) und Bernd Riepan (Villach-Land). Alle wurden der Falschbeurkundung schuldig gesprochen, zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs gab es durchwegs Freisprüche.

(APA)

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