Laut einem EuGH-Urteil stehen auch bereits verlassene Ruhestätten bestimmter Tierarten unter Schutz – denn die Tiere könnten zurückkehren. Projektwerber sind irritiert, Experten beklagen die unklaren Vorschriften.
Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gesprochen – und viele, die ein Bauvorhaben planen, haben seither schlaflose Nächte. Es geht um den Artenschutz und darum, wie weit dieser nun tatsächlich reicht. Dass auf geschützte Tierarten, die auf einem Baugrundstück leben, Rücksicht genommen werden muss, ist zwar an sich nicht neu – wohl aber, dass dies selbst dann noch gilt, wenn die Tiere schon abgewandert sind.