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Raab: "Weg von romantischer Vorstellung von Multikulturalität"

Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP)
Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP)APA/ROBERT JAEGER
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Die Integrationsministerin betont im Parlament ihre Entschlossenheit im Kampf gegen den "politischen Islam". Am Nachmittag soll die BVT-Reform auf den Weg gebracht werden.

Der Nationalrat nimmt am Donnerstag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die erste Etappe der BVT-Reform. Konkret wird im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eine neue Persönlichkeitsprüfung eingeführt, mit der das Personal gezielter ausgewählt werden kann. Vor der Debatte und der Abstimmung über dieses Vorhaben, begann die Sitzung um 10 Uhr aber mit einer "Fragestunde" an Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP).

Die Ministerin betonte dabei einmal mehr ihre Entschlossenheit zur Bekämpfung des "politischen Islam". Die neue Dokumentationsstelle solle "Licht ins Dunkel" bringen, damit man gegen Parallelgesellschaften, die den Nährboden für Extremismus bilden, vorgehen kann, kündigte sie an.

Weiters sprach Raab von Jahrzehnten verfehlter Integrationspolitik und meinte damit die 1960er/1970er-Jahre. Erst nach der letzten Flüchtlingswelle sei ein neuer Kurs weg von der "romantischen Vorstellung von Multikulturalität" eingeschlagen worden.

Vage blieb die Integrationsministerin bei der Frage der grünen Abgeordneten Faika El-Nagashi, was sie gegen die steigende Anzahl an Übergriffen gegen Muslime zu tun gedenkt, die speziell Frauen mit Kopftuch betrifft. Raab antwortete darauf, dass patriarchale Rollenbilder durchbrochen werden sollten. Erst auf Nachfrage verwies sie auf die Möglichkeiten des Rechtsstaats und vorhandene Antidiskriminierungsstellen.

Vertrauenswürdigkeitsprüfung im BVT

Am Nachmittag soll eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung für mit dem Staatsschutz betraute Bedienstete im BVT fixiert werden. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sah darin vorab einen ersten Schritt, den Verfassungsschutz "noch stärker und effizienter" zu machen. Die Opposition zeigte sich grundsätzlich einverstanden, regte aber eine Verordnungsermächtigung durch den Hauptausschuss an. Und zwar soll der Verordnungsinhalt, nach welchen Kriterien die Bewerber ausgewählt werden, einmalig im Hauptausschuss diskutiert werden, so das gemeinsame Ansinnen von SPÖ, FPÖ und Neos. Die drei Oppositionsparteien brachten gemeinsam einen entsprechenden Abänderungsantrag ein und machten ihre Zustimmung vorerst davon abhängig.

Die Rechtsgrundlage für die Vertrauenswürdigkeitsprüfung wird im Polizeilichen Staatsschutzgesetz geschaffen. Im Gegensatz zur bereits obligaten Sicherheitsüberprüfung handelt es sich dabei um einen weiter reichenden Eingriff in die Privatsphäre der Bediensteten. Etwa beinhaltet sie die Erhebung relevanter personenbezogener Daten, inklusive Informationen zu Eltern, Ehepartnern und im Haushalt lebenden erwachsenen Personen. Zudem wird das Bundesamt ermächtigt, Auskünfte von Gebietskörperschaften oder ausländischen Sicherheitsbehörden zu verlangen.

Man könne dem Ansinnen grundsätzlich etwas abgewinnen, sagte SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner, allerdings sei die Umsetzung das Problem. Ein Schwachpunkt etwa sei, dass nicht geregelt ist, welche Möglichkeiten ein Mitarbeiter habe, wenn seine Prüfung negativ ausfalle. Ähnlich die FPÖ: Grundsätzlich finden die Freiheitlichen den Entwurf "gut". Weil es sich aber um einen "sensiblen Eingriff in Grundrechte" handle, brauche es eine Verordnungsermächtigung im Hauptausschuss. "Da fällt ihnen kein Zacken aus der Krone", meinte der freiheitliche Mandatar Hannes Amesbauer: "Stimmen sie dem Abänderungsantrag zu, dann könnten wir einen einstimmigen Beschluss haben."

(APA/Red. )

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