VW-Käufer können Hersteller in Österreich klagen

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Der EuGH hat heute entschieden, dass österreichische Gerichte für Schadenersatzklagen wegen der Abgasmanipulationen zuständig sind. Denn der Schaden sei hier eingetreten.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gibt grünes Licht für Klagen von VW-Käufern, die durch Abgasmanipulationen geschädigt worden sind, in Österreich. Zwar hat der Hersteller, Volkswagen, seinen Sitz in Deutschland; doch der geltend gemachte Schaden – der Minderwert manipulierter Fahrzeuge – sei durch den jeweiligen Kauf in Österreich eingetreten.

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist. Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim EuGH angefragt, ob es überhaupt zuständig ist.

VW wehrte sich gegen Klagen in anderen Ländern

Der Wolfsburger VW-Konzern hatte sich gegen Klagen in anderen Ländern als seinem Heimatland gewehrt und in dem Klagenfurter Sammelverfahren vorgebracht, österreichische Gerichte seien nicht zuständig, da VW in Deutschland seinen Sitz habe und auch die Software zur Manipulation des Abgasausstoßes dort eingebaut worden sei. Üblicherweise müssen Klagen im Heimatland des Beklagten eingebracht werden.

Im Klagenfurter Sammelverfahren stellte sich der EuGH, wie schon zuvor der Generalanwalt des EU-Gerichts, klar hinter die Verbraucherschützer und stellte grundsätzlich klar, dass es im Fall VW und in ähnlichen Fällen Ausnahmen bei der Gerichtszuständigkeit gibt. Zumal ein Autohersteller, der unzulässige Manipulationen an Fahrzeugen vornimmt, die in anderen EU-Mitgliedsländern verkauft werden, "vernünftigerweise erwarten kann, dass er vor den Gerichten dieser Staaten geklagt wird", wie der EuGH am Donnerstag mitteilte.

Der Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs ist laut EuGH im Land des Autokaufs. Und: Der Schaden ist nach Ansicht der Luxemburger Richter erst mit dem Kauf der manipulierten VW-Fahrzeuge "zu einem Preis, der über ihrem tatsächlichen Wert lag", eingetreten - obwohl die Fahrzeuge bereits beim Einbau der Schummelsoftware "mit einem Mangel behaftet waren".

Weiters stellte das Luxemburger Gericht fest, dass im Fall des Vertriebs von manipulierten Fahrzeugen "der Schaden des Letzterwerbers weder ein mittelbarer Schaden noch ein reiner Vermögensschaden ist "und beim Erwerb eines solchen Fahrzeugs von einem Dritten eintritt".

Der VKI brachte im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von 60 Mio. Euro gegen die Volkswagen AG bei allen österreichischen Landesgerichten ein und jubelt über den EuGH-Entscheid. "Damit können die Verfahren in Österreich fortgesetzt werden, die Gerichte können sich - fast zwei Jahre nach Einbringung der Klagen - endlich den Sachfragen zuwenden." Das Verfahren für mehr als 570 VW-Kunden in Klagenfurt liegt seit mehr als einem Jahr auf Eis, denn im April 2019 hatte das Landesgericht das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH eingeleitet.

Von den österreichischen VW-Anwälten hieß es am Donnerstag, die Zuständigkeitsfrage der österreichischen Gerichte für die Sammelklagen sei bisher unbeantwortet und daher zu prüfen gewesen. "Dazu lagen in Österreich unterschiedliche erstinstanzliche Entscheidungen vor", so Thomas Kustor und Sabine Prossinger von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in einem Statement gegenüber der APA. "Die VW AG nimmt diese heute erfolgte Entscheidung des EuGH zur Kenntnis und vertraut in den weiteren Verfahren auf die Gerichte in Österreich."

(kom/APA)

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