Strafrecht

"Upskirting" soll strafbar werden

Austrian Justice Minister Alma Zadic addresses the media in Vienna
Austrian Justice Minister Alma Zadic addresses the media in ViennaREUTERS
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Justizministerin Zadic kündigt einen konkreten Gesetzesentwurf für Sommer an, gemeinsam mit Maßnahmen gegen "Hass im Netz" vorliegen. Hetze gegen Einzelpersonen soll verfolgbar werden, eine Klarnamenpflicht kommt nicht.

Die Regierung will ihre schon länger angekündigten Maßnahmen gegen "Hass im Netz" im Sommer vorlegen. Das haben Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag angekündigt. Neu hinzugekommen ist der Plan, auch das "Upskirting" zu verbieten - also das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt.

Deutschland hat das "Upskirting" bereits unter Strafe gestellt. Österreich will nun nachziehen, wie Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) ankündigte. Inhaltlich zuständig dafür ist Justizministerin Zadic, die einen Entwurf für den Sommer ankündigte. Unklar ist allerdings noch, ob nur das Veröffentlichen der Bilder unter Strafe gestellt wird oder schon die bloße Aufnahme. Hier seien noch Rechtsfragen zu klären, sagte die Ministerin.

Keine Klarnamenpflicht

Die anderen von den drei Ministerinnen gemeinsam mit Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer angekündigten Maßnahmen sind im Wesentlichen aus dem Regierungsprogramm bekannt. So will Edtstadler die Social Media-Plattformen bei der Löschung hetzerischer und beleidigender Inhalte stärker in die Pflicht nehmen. Eine Klarnamenpflicht für Nutzer soll es zwar nicht geben. Auch die von Edtstadler zuvor angesprochene Hinterlegung eines Identitätsnachweises ist demnach nicht geplant.

Im Strafrecht will Zadic außerdem den Verhetzungs-Tatbestand verschärfen, damit auch die Hetze gegen Einzelpersonen (nicht nur gegen Bevölkerungsgruppen) verfolgt werden kann. Cybermobbing soll auch dann strafbar werden, wenn beleidigendes Bildmaterial nur einmal hochgeladen wird. Und wer gegen eine Online-Beleidigung rechtlich vorgehen möchte, soll den Täter nicht mehr selbst ausforschen müssen - das sollen die Gerichte übernehmen.

Frauenministerin Raab erinnerte daran, dass junge Mädchen Online-Gewalt und Hass im Netz deutlich häufiger erleben als Burschen. Betroffen seien zwei Drittel der Mädchen zwischen 15 und 18. "Hass im Netz ist reale Gewalt gegen Frauen", betonte die Ministerin. Und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer versicherte, bei allen Vorhaben auch die Grundrechte wahren zu wollen: "Manche Dinge sind geschmacklos und manche sind klagbar. Aber es ist natürlich ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger, sich abfällig über ihre Politikerinnen zu äußern."

SPÖ erinnerte an eigene Initiative

Die SPÖ reagierte erfreut auf die Ankündigung der Regierung. Justizsprecherin Selma Yildirim erinnert daran, dass die SPÖ eine im April vom Nationalrat verabschiedete Entschließung in diese Richtung initiiert hatte. Gleichzeitig fordert sie ein weiterreichendes Verbot, das nicht nur "Upskirting", sondern auch das Anfertigen von Nacktfotos ohne Einwilligung untersagt.

Zuletzt konnte ein Fußballtrainer, der seine Spielerinnen in der Umkleidekabine gefilmt hatte, nicht angeklagt werden, weil eine Strafbestimmung dafür fehlt.

(APA)

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