Ermittlungen

Quälereien in Wiener Kindergarten: Strafverfahren endgültig vom Tisch

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THEMENBILD-PAKET: KINDERBETREUUNG / KINDERGARTEN / KINDERKRIPPE =HERBERT NEUBAUER / APA / picture
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Zwei Pädagoginnen wurde vorgeworfen, Kinder in einen Waschraum gesperrt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Freiheitsentzug.

Das Strafverfahren gegen zwei Pädagoginnen, die in Verdacht geraten waren, in einem Wiener Kindergarten Kleinkinder strafweise weggesperrt zu haben, ist endgültig vom Tisch. Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien zu Jahresbeginn das Strafverfahren gegen die Verdächtigen eingestellt hatte, wurden vom Landesgericht für Strafsachen insgesamt sieben Fortführungsanträge von Eltern der Betroffenen abgewiesen.

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag mitteilte, sah das Gericht in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft keine Gesetzesverletzung oder unrichtige -anwendung. Die Fortführungsanträge lieferten auch keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet schienen, eine Änderung der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zu bewirken.

Gegen die beiden Pädagoginnen war in Richtung Quälen oder Vernachlässigen unmündiger Personen (Paragraf 92 Absatz 2 StGB) und Freiheitsentziehung ermittelt worden. Ihnen wurde vorgeworfen, wiederholt Kinder zu Beruhigungszwecken in den Waschraum gebracht und anschließend die Türe versperrt haben.

Die polizeilichen Erhebungen hätten jedoch gezeigt, dass die Türe zum Waschraum auch im Tatzeitraum nicht versperrbar war, da sie kein Schloss aufwies, begründete die Anklagebehörde, weshalb die Anzeige zurückgelegt wurde. Die vernommenen Kinder hätten zudem divergierende Angaben zur Dauer des Aufenthaltes im Waschraum gemacht. Das Licht sei jedenfalls stets eingeschalten geblieben.

Bei dieser Beweislage war für die Staatsanwaltschaft der Nachweis strafrechtlich relevanter Handlungen nicht zu erbringen. Ob die angewendeten Maßnahmen pädagogisch vertretbar waren, war von der Staatsanwaltschaft nicht zu beurteilen.

(APA)

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