Vorwürfe gegen Haberzettl nicht weiter verfolgt

Die WKStA stellt die Ermittlungen in Teilen ein.

Wien. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat laut „Standard“ das Ermittlungsverfahren gegen den früheren ÖBB-Betriebsratschef Wilhelm Haberzettl und seinen Ko-Geschäftsführer bei der Eisenbahnerwohnbaugenossenschaft BWSG in den finanztechnischen Punkten Anfang Juni eingestellt. Dies habe Haberzettls Rechtsbeistand Norbert Wess bestätigt, berichtet der „Standard“.

Der Vorwurf, Haberzettl habe als Chef der BWSG gemeinsam mit Ko-Geschäftsführer Andreas H. die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Wohnbaukonzerns falsch dargestellt und somit bedeutsame wesentliche Informationen wie die latenten Steuern im Ausmaß von einer Million Euro „in unvertretbarer Weise unvollständig dargestellt“, wird von der Behörde nicht weiterverfolgt. Die Verfahrenseinstellung umfasst auch den im Zuge einer Sonderprüfung durch PwC formulierten Vorwurf, die Konzernabschlüsse 2016 und 2017 seien fehlerhaft und Genossenschaft und Gläubiger seien somit geschädigt worden.

Nicht vom Tisch sei der Vorwurf des Untreueverdachts. Die BWSG hat ihrem Geschäftsführer vorgeworfen, Wohnungen und Liegenschaften verkauft und damit die BWSG geschädigt zu haben. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2020)

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