Staatshilfen

Beantragung für viertes Härtefall-Monat ab 16. Juli möglich

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)APA/BKA/ANDY WENZEL
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Bei dem Fonds für Selbstständige kann ab Donnerstag für das vierte "Covid-Monat" eine Förderung beantragt werden. Bisher wurden 380 Millionen Euro ausgezahlt.

Beim Corona-Härtefallfonds für Selbstständige kann ab kommenden Donnerstag, 16. Juli, für das vierte "Covid-Monat" (16. Juni - 15. Juli) eine Förderung beantragt werden. Für sechs aus neun Betrachtungszeiträumen (bis inkl. 15. Dezember 2020) kann Unterstützung beantragen werden, teilte die für die Abwicklung zuständige Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit.

"Aktuell haben wir beim Härtefallfonds rund 380 Millionen Euro ausgezahlt, innerhalb eines Monats haben wir die Auszahlungssumme damit fast verdoppelt", wird Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in der Aussendung zitiert. Zwei Drittel der Förderbezieher seien Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und neue Selbstständige.

Die Erledigungsquote beim Härtefallfonds liegt laut Wirtschaftskammer aktuell bei 97 Prozent. Gesamt wurden 183.000 Personen gefördert, im Schnitt wurden pro Förderwerber zwischen 1100 und 1200 Euro pro Monat ausbezahlt. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf verwies auch auf die Nachbesserungen der Förderrichtlinien beim Härtefallfonds. "Die aktuelle Zwischenbilanz zeigt, dass der Härtefall-Fonds von den Unternehmerinnen und Unternehmern genutzt wird", so Kopf.

(APA)

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