Kunstfehler

"Sonnenstich" entpuppt sich als Schlaganfall: Spital droht Haftung

Feature: Bauarbeiter leiden oft unter der großen Hitze, in diesem Fall auch noch durch die Arbeit mit Asphalt
Feature: Bauarbeiter leiden oft unter der großen Hitze, in diesem Fall auch noch durch die Arbeit mit Asphalt(c) APA (BARBARA GINDL)
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Bauarbeiter war in der Hitze kollabiert; Schlaganfall wurde zu spät erkannt.

Wien. Der Mai 2011 war ein heißer Monat in Österreich, für manche zu heiß. Am Nachmittag des 26. Mai kollabierte ein Bauarbeiter bei Pflasterarbeiten in Oberösterreich. Er kam mit Kopfschmerzen ins Spital, wo er unter dem Verdacht auf Sonnenstich behandelt wurde: mit Schmerzmitteln und einer Infusion. Das war allerdings nicht das Ende seiner gesundheitlichen Probleme, sondern deren Beginn – und zugleich der Ausgangspunkt für einen Kunstfehlerprozess, der jetzt durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vorentschieden worden ist.

Der Mann war noch am Abend des selben Tages nach Hause entlassen worden. Dort ging es ihm aber nicht besser: Wieder plagten ihn Kopfschmerzen, er musste sich übergeben. Gegen 1.50 Uhr wurde er erneut im Spital aufgenommen. Er bekam nochmals eine Infusion, bevor das Pflegepersonal am frühen Morgen bedrohliche Anzeichen bemerkte: Der Patient war zunehmend verwirrt, konnte nicht mehr normal sprechen, sein Gesicht zeigte Lähmungserscheinungen. Um 4.28 Uhr ließ ein Neurologe eine Computertomografie des Schädels machen, die den Verdacht bestätigte: Schlaganfall.

Für die Akutphase stand damals die Thrombolyse als Abhilfe zur Verfügung, die Auflösung des Blutgerinnsels mittels eines Medikaments. Die wurde allerdings nicht angewandt, vermutlich auch deshalb, weil sie nur in den ersten Stunden nach dem Schlaganfall einen Erfolg versprochen hätte. Wann der Schlaganfall aber wirklich eingetreten war – alles zwischen dem nachmittäglichen Kollaps und der frühmorgendlichen CT schien möglich, war ungewiss und konnte im Übrigen bis heute nicht festgestellt werden. Außerdem hätte vor einer Thrombolyse mit einer weiteren Untersuchung ausgeschlossen werden müssen, dass eine Hirnblutung vorlag.

Die Folgen für den Mann waren jedenfalls dramatisch. Er erlitt, wie es in der nüchternen Medizinersprache heißt, eine „armbetonte spastische Halbseitenlähmung rechts“, er spürt seine rechte Körperhälfte nur noch eingeschränkt, sein Sprechen ist gestört, einmal schüttelte ihn ein Krampfanfall.

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