Anspruch

VW-Prozess für Rechtsschutz zu spät gemeldet

Kalt-Warm gab es dieser Tage für eine VW-Fahrerin.
Kalt-Warm gab es dieser Tage für eine VW-Fahrerin.(c) APA/AFP/RONNY HARTMANN
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Versicherungsfälle sind nach Ablauf des Vertrags unverzüglich anzuzeigen.

Wien. Kalt-Warm gab es dieser Tage für eine VW-Fahrerin, die sich durch Abgasmanipulationssoftware in ihrem Auto geschädigt fühlt. Während der EU-Gerichtshof in Luxemburg klargestellt hat, dass österreichische Käufer VW in Österreich als Ort des behaupteten Schadenseintritts klagen können, muss die Frau einen Rückschlag bei der Finanzierung ihres Rechtsstreits hinnehmen: Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Frau ihren Versicherungsfall zu spät der Rechtsschutzversicherung gemeldet hatte.

Die Klägerin war bis 2011 mitversichert. Noch während der Vertrag aufrecht war, hatte sie ein Schummelauto gekauft. 2016 schloss sie sich einer Sammelaktion des Vereins für Konsumenteninformation an, bei der sie von der Möglichkeit erfuhr, sich mit privatrechtlichen Ansprüchen einem Strafprozess gegen VW anzuschließen.

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