Coronavirus

Deutschland hebt Reisewarnung für Schweden auf

Ein Bild vom Flughafen Arlanda bei Stockholm.
Ein Bild vom Flughafen Arlanda bei Stockholm.APA/AFP/TT News Agency/STINA STJ
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Deutschland nimmt Schweden auf die Liste jener Länder auf, in die man wieder reisen darf.

In Deutschland hat sich das Außenministerium entschieden, die Reisewarnung für Schweden aufzuheben. Die Corona-Infektionszahlen seien gesunken, was die Rücknahme der Warnung möglich mache, teilte die Behörde Dienstagnachmittag mit.

Auch Dänemark hat vergangene Woche bereits seine Maßnahmen gegenüber seinem Nachbarn gelockert. Dänemark hat seine Grenze nun auch für die Menschen aus dem schwedischen Teil der Öresundregion geöffent. Einwohner der Region Skåne (Schonen) rund um die Großstadt Malmö können seit Samstag ebenso nach Dänemark einreisen wie zuvor bereits ihre Landsleute aus den Nachbarprovinzen Blekinge und Kronoberg sowie aus der weiter nördlich gelegenen Provinz Västerbotten. 

Österreich belässt Schweden bei Reisewarnstufe 6

In Österreich gelten aufgrund der Coronavirus-Pandemie nach wie vor Reisewarnungen für 32 Staaten weltweit - auch für Schweden. In Europa sind das außerdem noch Albanien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, der Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Portugal, die Republik Moldau, Rumänien, Russland, Serbien, die Türkei, die Ukraine, Weißrussland (Belarus).

Außerhalb Europas warnt das Außenministerium wegen der Pandemie weiterhin vor Reisen nach Ägypten, Bangladesch, Brasilien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, in den Iran, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Senegal, Südafrika und in die USA sowie in die chinesische Provinz Hubei.

Eine Reisewarnung berechtigt zu einem kostenlosen Storno einer gebuchten Reise. Eine Reisewarnung ist kein Verbot. Sollte allerdings eine Rückholaktion aus einer Region oder einem Land durchgeführt werden, wo es eine ausdrückliche Reisewarnung gibt, können die Reisenden an den Konsularkosten beteiligt werden. Bei der Rückkehr aus diesen Ländern verlangt Österreich ein Covid-Gesundheitszeugnis nach einem negativen Coronatest oder eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne. Bei Zuwiderhandeln droht eine Strafe von bis zu 1.450 Euro. Wer positiv getestet ist und die Quarantäne bricht, muss mit noch höheren Strafen rechnen.

Grundsätzlich rät das Außenministerium "dringend von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen ab.

(APA/Red.)

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