Gastbeitrag

EU nimmt Plattformen für Online-Anbieter in die Pflicht

Über solche Plattformen erreichen viele Anbieter ihre Kunden
Über solche Plattformen erreichen viele Anbieter ihre Kunden (c) REUTERS (Regis Duvignau)
  • Drucken

Eine neue Verordnung wirkt der großen Marktmacht von Online-Vermittlungsdiensten für E-Commerce entgegen. So sollen etwa Transparenzregeln Rakings besser nachvollziehbar machen.

Egal ob „Amazon“, „Ebay“ oder „booking.com“, plattformbasierte Geschäftsmodelle – also Online-Vermittlungsdienste, auf welchen gewerbliche Nutzer Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten können – haben als virtuelle Marktplätze den Handel bzw. Vertrieb von Dienstleistungen revolutioniert. Unzählige Unternehmen verschiedenster Branchen – dabei vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen – sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auf diese Plattformen angewiesen.

Diese sind daher nicht mehr wegzudenken: Online-Vermittlungsdienste ermöglichen es Unternehmen, einen größeren Kundenkreis anzusprechen und die Attraktivität der eigenen Leistungen zu steigern; doch auch Verbraucher profitieren von einer größeren Auswahl an Waren und Dienstleistungen. Produktplatzierungen und Rankings wirken dabei umsatzsteigernd.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.