Disput

Eishockey-Präsidium "vollständig handlungsfähig"

Das Führungsgremium um Präsident Klaus Hartmann habe sich am 7. Juli statutenmäßig konstituiert, die von einigen Clubs angestrengte Wahlanfechtung schränke die Handlungsfähigkeit nicht ein.

Das neu gewählte Präsidium des Österreichischen Eishockey-Verbandes (ÖEHV) hat am Mittwoch in der Auseinandersetzung um die Anfechtung seiner Wahl festgehalten, vollständig handlungsfähig zu sein. Das Führungsgremium um Präsident Klaus Hartmann habe sich am 7. Juli statutenmäßig konstituiert, die von einigen Clubs angestrengte Wahlanfechtung schränke die Handlungsfähigkeit nicht ein, so der ÖEHV.

Erst ein etwaiges Urteil des mit der Anfechtung befassten Schiedsgerichtes - das ebenfalls ordnungsgemäß konstituiert worden sei - könne geltende Beschlüsse beseitigen, hieß es am Mittwoch mit Verweis auf geltendes Vereinsrecht. Dementsprechend seien derzeit "sowohl das Präsidium als auch das neu gewählte Schiedsgericht voll in Funktion und handlungsfähig".

Hartmann hatte sich bei der Generalversammlung Ende Juni gegen den damaligen Amtsinhaber Gernot Mittendorfer durchgesetzt. Im Zuge der konstituierenden Präsidiumssitzung am 7. Juli seien "sehr konstruktive und zukunftsweisende Gespräche mit allen Mitarbeitern - Geschäftsführer Christian Hartl ausgenommen, der jegliche Kooperation verweigerte und die Sitzung eigenmächtig und unaufgefordert verlassen hat - geführt", hieß es weiter. Der langjährige ÖEHV-Mitarbeiter Hartl war daraufhin gekündigt worden.

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