Leitartikel

Ein herber Biss in den faulen Steuer-Apfel

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FILES-IRELAND-EU-TAXATION-APPLEAPA/AFP/LIONEL BONAVENTURE
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Die bittere Erkenntnis aus dem Urteil zur Apple-Besteuerung: Wir gehen in ein digitales Zeitalter, ohne die steuerlichen Instrumente dafür zu haben.

Die Sache klingt reichlich kurios: Die EU-Kommission fordert Irland auf, dem US-Konzern Apple eine Nachzahlung von 13 Mrd. Euro wegen zu wenig bezahlter Unternehmenssteuern aufzubrummen. Worauf die Regierung in Dublin klagt. Nein, nicht Apple, sondern die EU-Kommission. Und vom in der Steueroase Luxemburg angesiedelten Gericht der Europäischen Union (EuG) auch recht bekommt. Eine herbe Ohrfeige für die Kommission und deren Bestrebungen, steuerschonende Gewinnverschiebungen von internationalen Digitalkonzernen in Steueroasen abzustellen.

Dass die Iren das Geld (immerhin 3000 Euro pro Einwohner) nicht wollen, ist nachvollziehbar: Sie sind nicht zuletzt deshalb vom Armenhaus zum „keltischen Tiger“ geworden, weil ihre Steuergesetze internationale Konzerne anziehen wie Motten das Licht. Im Fall Apple: In Europa erzielte Gewinne fielen bei der irischen Tochter an, die sie zum Minisatz (in der Realität weniger als ein Prozent) versteuerte und dann in fiktive „Verwaltungseinheiten“ in Steueroasen weitertransferierte.
Aus der Sicht von Apple, das ebenso wie die Republik Irland geklagt hatte, ist die Sache auch klar. Die Amerikaner haben die in Europa erwirtschafteten Gewinne ja tatsächlich ordentlich versteuert. In den USA. Denn Washington ist in Steuerfragen weniger zimperlich. Die US-Regierung hat speziell ihre in Europa steuerlich so schwer einzufangenden Internetgiganten mit mehr oder weniger starkem Druck längst davon „überzeugt“, deren international herumliegenden Milliardengewinne „heimzuholen“, indem sie sie in den Staaten versteuern.

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