Der Aktivist siegt erneut vor dem EuGH: Das EU-Höchstgericht kippt die Vereinbarung über den Transfer personenbezogener Daten in die USA.
Wien/Luxemburg. Was den Datentransfer aus der EU in die USA anbelangt, waren Brüssel und Washington stets um wohlklingende Namen bemüht: Die erste Vereinbarung trug den Namen Safe Harbor, die zweite Privacy Shield – und beide scheiterten an Max Schrems. Nachdem der österreichische Datenschützer im Oktober 2015 den „sicheren Hafen“ für den US-Konzern Facebook erfolgreich ins Visier genommen hatte, war am Donnerstag der „Schild der Privatsphäre“ an der Reihe: Der Europäische Gerichtshof erklärte die 2016 fixierte Regelung für ungültig.
1 Worum ging es bei dem Rechtsstreit zwischen Schrems und Facebook?
Generell um die Frage, ob personenbezogene Daten von EU-Bürgern, die innerhalb der Union unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen, bei ihrer Verarbeitung außerhalb der EU denselben strengen Schutz genießen. Die Beschwerde von Schrems richtete sich gegen die Europa-Dependance von Facebook in Irland: Der Österreicher beanstandete, dass das soziale Netzwerk seine Daten über den Atlantik transferiere – wo es dazu verpflichtet sei, diese Daten US-Spionen zugänglich zu machen. Der EuGH stellte fest, dass die Privacy-Shield-Vereinbarung europäische Daten nicht ausreichend schützt.