Kontrolle

Aufsichtsräte von Wirecard haben versagt

(c) REUTERS (Wolfgang Rattay)
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Ein willkürlich agierender Vorstandschef und ihm genehme Aufsichtsräte – die internen Strukturen des Zahlungsanbieters Wirecard waren unprofessionell und haben die Bilanzfälschungen erst ermöglicht.

Wien. Der Vorstandschef eines börsenotierten Unternehmens leiht sich 35 Millionen Euro von einer seiner Tochterfirmen aus. Der Aufsichtsrat (AR) erfährt davon erst nach der Auszahlung. Als der AR-Vorsitzende den CEO damit konfrontiert, kommt es zu einem Schreiduell zwischen den beiden. Der Vorstandschef argumentiert, das Kontrollgremium hätte keine Befugnis, bei der Kreditvergabe der Tochter mitzureden. Letztlich lässt er sich überreden, das Geld in zwei Monaten zurückzuzahlen. Einige Monate später gehen die Behörden der Sache nach.

Das Unternehmen war Wirecard, der Vorstandschef Markus Braun und der AR-Chef Thomas Eichelmann. Der Vorfall ereignete sich im Jänner, knapp ein halbes Jahr bevor die Bilanzfälschung beim deutschen Zahlungsdienstleister publik wurde, berichtete die „Financial Times“. Eichelmann, früher Vorstand der Deutschen Börse, hatte damals gerade den AR-Vorsitz vom 75-jährigen Wulff Matthias übernommen. Wäre es nach Braun gegangen, hätte diese Auseinandersetzung nie stattgefunden. Denn ursprünglich wollte er den AR-Vizevorsitzenden und seinen engen Vertrauten, Stefan Klestil, als neuen AR-Chef installieren. Der Sohn des verstorbenen österreichischen Präsidenten Thomas Klestil gehört ähnlich wie Braun zu den gefeierten Figuren in der Start-up-Szene. Der 52-Jährige ist Partner bei der Wiener Venture-Capital-Firma Speedinvest und berät zahlreiche Start-ups im Finanzbereich, darunter das deutsche Fintech N26 der Österreicher Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal. Braun soll Klestil bei einer Ausschreibung kennengelernt haben, 2009 holte er ihn in den Wirecard-AR. Es ist davon auszugehen, dass es zwischen den beiden keine Schreiduelle gegeben hätte.

Aufsichtsräte haften unbeschränkt

Und das war das Verhängnis von Wirecard: ein willkürlich agierender Vorstandschef und eine unprofessionell aufgestellte Corporate Governance. Ein Konzern, der Ende 2018 in den Reigen der 30 größten Unternehmen der Deutschen Börse aufgenommen wurde, sollte entsprechende interne Kontrollstrukturen aufweisen. Dass Braun sieben Prozent an Wirecard besaß und damit auch als Teileigentümer mitentscheiden konnte, sei kein Argument, sagt Susanne Kalss, Professorin für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien: „Ja, das war eine Sandwichposition. Aber unabhängig davon hat die Kontrolle versagt. Ein Vorstand darf sich nicht den Aufsichtsrat aussuchen.“ Auch Viktoria Kickinger, Leiterin der Prüfungskommission der Weiterbildungsstelle für Aufsichtsräte Incite, übt Kritik: „Wenn ein Aufsichtsrat keine unbequemen Fragen stellen kann, ist er eine Fehlbesetzung. Zudem ist bei Wirecard nicht ersichtlich, ob es im Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss gab.“ Dieser wäre für die Kontrolle der Rechnungslegung verantwortlich gewesen.

Aufsichtsräte haften persönlich und unbeschränkt für Verfehlungen, schließen aber meist Versicherungen ab, die etwaige Kosten übernehmen. „Im Fall Wirecard würde ich mir aber eher Sorgen um das Strafrecht machen. Die Versicherung geht für einen nicht ins Gefängnis“, sagt Peter Kunz von der Wirtschaftskanzlei Kunz Schima Wallentin.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2020)

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