Auch Inländer dürfen unter Umständen nicht einreisen.
Wien. Die geltenden Einreisebeschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 könnten in einem Punkt verfassungswidrig sein: Die Verordnung des Gesundheitsministers 263/2020 verbietet nämlich unter – mehr oder weniger – bestimmten Voraussetzungen auch Österreichern die Einreise nach Österreich, und das dürfte den Grundrechten widersprechen.
„Niemandem darf das Recht entzogen werden, in das Hoheitsgebiet des Staates einzureisen, dessen Staatsangehöriger er ist“, heißt es in Art. 3 des 4. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention und damit im Verfassungsrang.