Keine Lebensgemeinschaft

OGH: Unterhalt für Ex-Frau mit neuem Freund

Jedes Jahr die Hecke zu schneiden und andere punktuelle Hilfen ergeben noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.
Jedes Jahr die Hecke zu schneiden und andere punktuelle Hilfen ergeben noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.(c) Getty Images (George Doyle)
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Eine Geschiedene lebt in neuer Beziehung. Ihr ehemaliger Mann dachte, keine Alimente zahlen zu müssen, doch das Höchstgericht entschied anders.

Wien. Er sei „in einer Beziehung“, ließ ein Mann seine Freunde auf Facebook wissen. Das Gegenüber dieses Verhältnisses war eine geschiedene Frau, die von ihrem ehemaligen Ehemann einen monatlichen Unterhalt von 811,26 Euro zugesichert bekommen hatte. Aber wie stellt sich umgekehrt ihr Beziehungsstatus dar? Das musste jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) klären, nachdem Streit darüber entbrannt worden ist, ob der Ex-Gatte weiterhin Alimente zahlen muss.

Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehepartners ruht, solange dieser in einer neuen Lebensgemeinschaft lebt. Was das genau ist, steht in keinem Gesetz. Der OGH versteht darunter jedenfalls ein jederzeit lösbares, familienrechtsähnliches Verhältnis, das der Ehe nachgebildet, aber von geringerer Festigkeit ist. Es muss von gewisser Dauer sein, und es müssen drei Elemente zusammenspielen: die Wohn-, Wirtschafs- und Geschlechtsgemeinschaft.

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