Rechtsstreit

Airbnb im Gemeindebau: Stadt Wien klagt

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wien möchte das Untervermieten von Gemeindewohnungen über die Online-Plattform Airbnb verbieten - und hat nun Klage beim Handelsgericht eingereicht.

Auch wenn das Problem derzeit mangels Touristen kein sehr akutes ist, so ist es doch nach wie vor ein ungelöstes: Wie kann eine Stadt wie Wien das kurzzeitige Vermieten von Wohnungen an Touristen über die Online-Plattform Airbnb regulieren?


Nun ist der Konflikt zwischen der Stadt Wien und Airbnb jedenfalls um eine Facette reicher: Die Stadt hat nämlich Klage beim Handelsgericht gegen Airbnb eingereicht. Konkret geht es um Vermietungen von Gemeindebauwohnungen, die die Stadt Wien verbieten will. Das berichtet die „Krone“.

Untervermieten ist nicht erlaubt

Das Problem: Immer wieder tauchen auf Airbnb Inserate für die Vermietung von Gemeindebauwohnungen auf. Da eine Untervermietung ebendieser aber illegal ist, will die Stadt dies unterbinden. Zunächst habe es Verhandlungen mit Airbnb über die automatische Sperre von Gemeindebau-Adressen gegeben, was aber abgelehnt wurde. Nun soll die Justiz darüber entscheiden.

„Es geht um alle Wohnungen. Wir wollen, dass alle 220.000 Wohnungen bei Airbnb gesperrt werden. Das heißt, wenn man in so einer Wohnung wohnt, soll man die Adresse gar nicht eintragen können“, so ein Sprecher von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal gegenüber der APA.
Die Untervermietung von Gemeindewohnungen sei illegal. „Es soll niemand ein Geschäft daraus machen, dass er in einer öffentlich subventionierten Wohnung wohnt“, so der Sprecher. Wird ein Mieter bei einer Untervermietung erwischt, dann drohen Konsequenzen – die können bis zur Delogierung reichen.

Ortstaxe bleibt ungeklärt

Warum die Stadt den Weg über Airbnb gehen will, statt direkt die betreffenden Mieter rechtlich zu belangen? Dies argumentiert Stadträtin Gaal mit dem Aufwand: „Es ist derzeit sehr mühsam, die Übeltäter auszuforschen, und in vielen Fällen kaum möglich.“


Weiter Stillstand herrscht unterdessen bei den Verhandlungen über den Modus der Abgabe der Ortstaxe, die sich schon seit Jahren ziehen, wie es auf APA-Nachfrage im Büro des zuständigen Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke (SPÖ) hieß. Zuletzt hatte Airbnb hat der Stadt angeboten, die Taxe einzuziehen und weiterzugeben.

Dies werde bereits in mehreren Hundert Städten so gehandhabt, argumentiert man bei Airbnb. Im Wiener Rathaus wurde diese Lösung jedoch nicht akzeptiert. Eine – von der Stadt geforderte – Weitergabe von persönlichen Nutzerdaten kam für die Plattform hingegen aus Datenschutzgründen nicht infrage. Dies sei nicht mit den Vorgaben des österreichischen und des europäischen Rechts vereinbar.

Mehr freie Mietwohnungen während des Lockdown

Während des Lockdown ist auch den Vermietern von Airbnb-Wohnungen – die ebenso wie Hotels bis Ende Mai gesperrt bleiben mussten – das Geschäft weggebrochen. Viele dürften sich daher dazu entschlossen haben, für ihre Airbnb-Wohnungen längerfristige (Wiener) Mieter zu suchen: So gab es im April, zum Höhepunkt des Lockdown, deutlich mehr freie Mietwohnungen als im Jänner. Die Plattform Immoscout24 etwa zählte im April vor allem in den Bezirken eins bis acht doppelt so viele freie Wohnungen wie im Jänner – und sprach vom „Airbnb-Effekt“.
Mittlerweile dürfen auch wieder Wohnungen über Airbnb angeboten werden. Für das kommende Wochenende etwa gibt es aktuell rund 300 freie Wohnungen in Wien.

>>> zum Bericht der „Krone“ 

(Apa/mpm )

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