Soziale Netzwerke

Hass im Netz: Strafen für Internet-Plattformen

Im Bundeskanzleramt hielt die Task Force gegen Hass im Netz ihre Auftaktsitzung ab.
Im Bundeskanzleramt hielt die Task Force gegen Hass im Netz ihre Auftaktsitzung ab.APA/Roland Schlager
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Ein Gesetz, mit dem man individuelle Rechte auf sozialen Netzwerken durchsetzen kann, ist in Ausarbeitung. Internet-Plattformen werden bei Versäumnissen Strafe zahlen müssen.

Die Task Force der Bundesregierung, die das Problem „Hass im Netz“ in den Griff bekommen will, tagte am Montag zum ersten Mal. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen: Social Media-Anbieter/Betreiber sollen viel stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Dazu meint EU- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im „Presse“-Gespräch: „Wir wollen Internet-Plattformen wie Facebook oder Twitter zwingen, ein effizientes Beschwerdeverfahren einzuführen.“

Gleich vorweg (in dem Punkt herrschte zuletzt Verwirrung): „Eine Klarnamenpflicht im Internet wird es nicht geben. Eine solche steht auch nicht im Regierungsprogramm.“ Zur Präzisierung: Auch die Pflicht, sich bei Online-Foren – nachweisbar – mit seinen Personaldaten anzumelden, wird es nicht geben.

Doch wie sollen Verfasser herabwürdigender oder diskriminierender Kommentare identifiziert werden? Dies ist in der Task Force noch nicht abschließend geklärt. Es soll wohl via IP-Adresse möglich sein. Außer Edtstadler haben sich auch Integrations- und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) dem Kampf gegen „Hass im Netz“ verschrieben.

Klar ist: Künftig sollen Plattformen mit Strafen bedroht sein; letztere sollen fällig werden, wenn es die Plattformen unterlassen, ein – noch zu entwickelndes – Beschwerdeverfahren anzuwenden. Wer über sich selbst beleidigende, bedrohliche, rassistische oder etwa sexistische Inhalte lesen muss, soll einen vorher definierten Ansprechpartner bei Facebook und Co. vorfinden. Die obligate Löschung der Texte soll dann in kurzer Frist, zum Beispiel binnen 24 Stunden, erfolgen (müssen).
Auch wenn die Plattformen ein Beschwerdeverfahren formal akzeptieren, sich aber einfach nicht daran halten, soll es Strafen geben. Etwa dann, wenn es das Unternehmen unterlässt bestimmte Botschaften zu löschen. Edtstadler: „Wenn zum Beispiel Facebook dieses Verfahren, bei dem es einen klaren Ansprechpartner geben muss, nicht einsetzt, dann werden Bußgelder fällig.“

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