Corona

Höchstrichter: Corona-Ausgehregeln waren gesetzeswidrig

?CORONAVIRUS: �STERREICHWEITER EINHEITLICHER AKTIONSPLAN: KURZ / KOGLER / ANSCHOBER / NEHAMMER
?CORONAVIRUS: �STERREICHWEITER EINHEITLICHER AKTIONSPLAN: KURZ / KOGLER / ANSCHOBER / NEHAMMER(c) APA (HANS PUNZ)
  • Drucken

Die Verordnung des Gesundheitsministers ging zu weit. Auch die ungleiche Behandlung von Geschäften war nicht in Ordnung.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab am Mittwoch weitreichende Entscheidungen zum Thema Covid-19 bekannt. So waren die von der Regierung für März und April verordneten Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum gesetzwidrig.

Es habe nämlich keine gesetzliche Grundlage für derart weitgehende Regeln gegeben, befand der VfGH. Der Gesundheitsminister hätte nur Verbote für bestimmte Orte erlassen dürfen. Stattdessen gehe seine Verordnung aber vom Grundsatz eines allgemeinen Ausgehverbots aus. Das sei rechtswidrig.

Die Entscheidung dürfte auch Folgen für all jene haben, die wegen Verletzung der Ausgangsregeln gestraft werden sollten, aber dagegen Rechtsmittel erhoben haben. Weitere Strafen könnten nun gekippt werden, da die dazugehörige Verordnung rechtswidrig war.

Weiters erklärte der VfGH die Ungleichbehandlung von Geschäften für verfassungswidrig. Es fehle die sachliche Rechtfertigung dafür, dass ab 14. April einerseits nur kleinere Geschäfte (bis 400 Quadratmeter) aufsperren durften, Baumärkte aber unabhängig von ihrer Größe. Die durch die Öffnungsregeln benachteiligten Geschäfte könnten nun mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik erfolgreich sein.

Verfassungskonform ist es hingegen, dass von Covid-19-Betretungsverboten betroffene Betriebe nicht schon wegen der Schließung eine Entschädigung erhalten.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANAL
Höchstgericht

Corona-Strafen: Juristische Zweifel an Amnestie

Das Gesundheitsministerium prüft, ob man jetzt Strafen zurückzahlt. Verfassungsrechtler Funk warnt davor.
Schutzmaske
Corona-Maßnahmen

Ist die neue Maskenpflicht rechtmäßig?

Verfassungsjurist Mayer nennt die Begründung der Regierung, warum die Wiedereinführung der Maskenpflicht nicht für den gesamten Handel gilt, „fraglich“.
Polizeibeamte führen Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen am Donaukanal in Wien durch.
Ausgangsbeschränkungen

Verfassungsrechtler: Corona-Generalamnestie "faktisch nicht möglich"

Wolle man rechtskräftige Strafen aufheben, müsse jeder Falleinzeln geprüft werden, sagt Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk.
CORONAVIRUS: STEIERMARK - LOCKERUNGEN IM EINZELHANDEL - GARTENCENTER
Corona-Geschäftsschließungen

VfGH-Entscheid bringt „keinen Geldregen für die Unternehmen“

Der Verfassungsgerichtshof hat die Regelung, dass nur Beriebe bis zu 400 Quadratmeter Geschäftsfläche öffnen dürfen, nachträglich aufgehoben. Unternehmer können nun die Republik auf Schadenersatz klagen. Es wird aber ein mühsamer Weg.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.