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Corona

Höchstrichter: Corona-Ausgehregeln waren gesetzeswidrig

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(c) APA (HANS PUNZ)
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Die Verordnung des Gesundheitsministers ging zu weit. Auch die ungleiche Behandlung von Geschäften war nicht in Ordnung.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab am Mittwoch weitreichende Entscheidungen zum Thema Covid-19 bekannt. So waren die von der Regierung für März und April verordneten Ausgangsbeschränkungen im öffentlichen Raum gesetzwidrig.

Es habe nämlich keine gesetzliche Grundlage für derart weitgehende Regeln gegeben, befand der VfGH. Der Gesundheitsminister hätte nur Verbote für bestimmte Orte erlassen dürfen. Stattdessen gehe seine Verordnung aber vom Grundsatz eines allgemeinen Ausgehverbots aus. Das sei rechtswidrig.

Die Entscheidung dürfte auch Folgen für all jene haben, die wegen Verletzung der Ausgangsregeln gestraft werden sollten, aber dagegen Rechtsmittel erhoben haben. Weitere Strafen könnten nun gekippt werden, da die dazugehörige Verordnung rechtswidrig war.

Weiters erklärte der VfGH die Ungleichbehandlung von Geschäften für verfassungswidrig. Es fehle die sachliche Rechtfertigung dafür, dass ab 14. April einerseits nur kleinere Geschäfte (bis 400 Quadratmeter) aufsperren durften, Baumärkte aber unabhängig von ihrer Größe. Die durch die Öffnungsregeln benachteiligten Geschäfte könnten nun mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik erfolgreich sein.

Verfassungskonform ist es hingegen, dass von Covid-19-Betretungsverboten betroffene Betriebe nicht schon wegen der Schließung eine Entschädigung erhalten.