Anklage

Corona-Erkrankte ging trotz Heimquarantäne außer Haus: 800 Euro und bedingte Haft

Die 49-Jährige war trotz eines positiven Tests in den Supermarkt gegangen und hatte Kontakt mit einer Post-Mitarbeiterin gehabt.

Weil sie trotz verordneter Quarantäne - sie wurde positiv auf Covid-19 getestet - außer Haus ging, hat sich am Mittwoch eine 49-jährige Frau in Klagenfurt vor Gericht verantworten müssen. Sie wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten am Landesgericht Klagenfurt zu 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die 49-Jährige war Ende März positiv auf Covid-19 getestet worden. Trotzdem verließ sie einige Tage später ihre Wohnung und ging zu einem Postschalter in einem Supermarkt um Geld zu überweisen, wie es im Strafantrag von Staatsanwalt Stefan Engelbert hieß.

Die Angeklagte bekannte sich vor Richter Oliver Kriz schuldig. Sie rechtfertigte sich damit, dass ihre Enkeltochter in Bosnien Fieber gehabt habe, weshalb sie der Familie Geld überweisen wollte. Erst hatte sie eine Kollegin beauftragt, das Geld zu überweisen, was aber nicht funktioniert hatte. Deshalb entschied sie sich, selbst außer Haus zu gehen. "Ich wäre nicht gegangen, wenn meine Enkelin nicht krank gewesen wäre", beteuerte sie.

Maske oder nicht?

Unterschiedliche Angaben gab es schließlich darüber, ob die Angeklagte einen Mund-Nasen-Schutz getragen hatte, als sie das Geld überwies. Sie selbst sagte, dass sie eine Maske getragen habe: "Man wäre ja gar nicht in das Geschäft gekommen ohne Maske." Vielleicht habe sie die Maske aber kurz aufs Kinn geschoben, weil ihr heiß war. Das bestritt aber die Bankangestellte, die die Angeklagte bedient hatte: Diese habe keine Maske getragen, auch am Kinn habe sie keine gehabt.

In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Kriz, dass ein "gewisser Prozentsatz der Bevölkerung" dazu neige, Maßnahmen, die die Behörden korrekt anordnen würden, nicht Folge zu leisten. Die Angeklagte hätte eindeutig in Heimquarantäne sein müssen, mit dem Urteil - 100 Tagessätze zu je acht Euro und sechs Monate bedingte Haft - soll auch ein abschreckendes Signal ausgesendet werden.

Die Frau, die ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen war, sagte, sie sei mit dem Urteil einverstanden, Staatsanwalt Engelbert gab keine Erklärung ab.

Oberösterreicherin am Freitag vor Gericht

Wegen desselben Strafbestands steht am Freitag auch eine 35-Jährige in Ried im Innkreis vor dem Strafrichter. Sie soll trotz Corona-Erkrankung und verordneter Heimquarantäne spazieren gegangen sein.

Am 6. April sei die Frau in einer Gemeinde im Bezirk Braunau nur eine, wie sie später offenbar zur Polizei sagte, "kleine Runde" gegangen. Dabei wurde sie von einer Einwohnerin gesehen, die wusste, dass die 35-Jährige an Covid-19 erkrankt war. Die Zeugin alarmierte die Polizei, Beamte machten die Spaziergängerin ausfindig. Diese zeigte sich geständig, meinte allerdings, nicht gewusst zu haben, dass sie etwas Verbotenes getan habe. Wegen ihrer Infektion war sie jedoch von der Behörde unter Quarantäne gestellt worden. Gleichzeitig soll sie bei der Einvernahme versichert haben, sie habe niemanden gefährden wollen. Es tue ihr alles sehr leid.

(APA/red.)

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