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AfD klagt Kanzlerin Merkel wegen Äußerungen zu Thüringen

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Merkel soll wegen eines ihr ungenehmen Wahlergebnisses im Landtag des ostdeutschen Bundeslandes im Februar ihr Amt missbraucht und die politische Chancengleichheit verletzt haben. Die extrem rechte Partei stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Wegen Aussagen der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar hat die rechtspopulistische Partei AfD am Mittwoch nach eigenen Angaben zwei sogenannte Organklagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit verbunden seien Eilanträge, die sich gegen "fortdauernde Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin" richteten.

Hintergrund sind Äußerungen Merkels während einer Südafrikareise. Die Kanzlerin hatte die Wahl eines FDP-Ministerpräsidenten mit den Stimmen von AfD und CDU im Erfurter Landtag als "unverzeihlich" kritisiert und gefordert, dies rückgängig zu machen.

Die AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und Tino Chrupalla kritisierten, diese Äußerungen würden bis heute auf den Internetangeboten von Regierung und Bundeskanzlerin veröffentlicht. Merkel habe "die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen", erklärte Meuthen. Die AfD wirft der Kanzlerin vor, ihr Amt "missbraucht" und die im Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien "verletzt" zu haben.

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Die zweite Organklage richtet sich nach Angaben der Partei dagegen, dass die Regierung den "Boykottaufruf gegen die AfD" auf einer amtlichen Webseite veröffentliche. Chrupalla verwies in dem Zusammenhang auf das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter von Anfang Juni zur Kritik von Innenminister Horst Seehofer (CSU) an der AfD, die auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht war. Das Verfassungsgericht hatte dies als Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot und als Verletzung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gewertet.

Kurzzeit-Sieger der FDP, dann linker Ministerpräsident

Bei der Ministerpräsidentenwahl im ostdeutschen Land Thüringen war am 5. Februar völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD gewählt worden. Merkel (CD) hatte am folgenden Tag bei einem Besuch in Südafrika die Wahl als "unverzeihlich" bezeichnet und gesagt, dass deshalb "auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden" müsse. Wenige Stunden später kündigte Kemmerich an, sein Amt aufgeben zu wollen. Anfang März wurde schließlich Bodo Ramelow (Linke) als Ministerpräsident wiedergewählt.

(APA/AFP)

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