Wenn eine Bank pleitegeht – was ist dann noch sicher?

Archivbild: Schließfächer in einer deutschen Bankfiliale.
Archivbild: Schließfächer in einer deutschen Bankfiliale.(c) imago images/Norbert Schmidt (Norbert SCHMIDT via www.imago-images.de)
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Wenn eine Bank insolvent wird, bedeutet das oft Ärger für Kunden. Doch Wertpapiere auf dem Depot und der Inhalt von Bankschließfächern sind sicher. Bei Zertifikaten sieht das anders aus.

Ist man Bankkunde, und die Bank wird insolvent, ist das jedenfalls mit Scherereien verbunden. Nicht immer bleibt man jedoch auf einem Schaden sitzen. Manchmal erhält man sein Geld aus der Einlagensicherung zurück (wie bereits die ersten von der Bilanzfälschung bei der Commerzialbank Mattersburg betroffenen Kunde). Hat man ein Aktiendepot oder ein Bankschließfach bei der Bank, gehören einem die Inhalte weiterhin. Wenn man jedoch Anleihen oder Zertifikate hat, die die Bank selbst emittiert hat, fällt man unter Umständen um sein Geld um.

Im Folgenden ein Überblick, was im Regelfall passiert:

  • Konten und Sparbücher: Bankeinlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank sind durch die Einlagensicherung gesichert. Das gilt für Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten sowie für Sparguthaben und Sparbriefe. Wer aber etwa ein Sparbuch und ein Girokonto mit je 100.000 Euro bei einer Bank hat, erhält die 100.000 Euro nur einmal. Auch gibt es weitere Ausnahmen (siehe Artikel).

  • Wertpapiere auf einem Depot: Hält man Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere auf einem Depot bei der Pleitebank, gelten diese als Sondervermögen. Sie fallen nicht in die Insolvenzmasse, sondern gehören einem weiterhin. Vor Scherereien ist man in der Praxis dennoch nicht gefeit. Bis zur Übertragung auf das Depot bei einer anderen Bank kann es dauern, und in dieser Zeit kann man die Papiere nicht handeln und muss unter Umständen Kursverluste hinnehmen. Letztlich sollte man die Papiere aber zurückerhalten, ohne wertmäßige Begrenzung nach oben. Es sei denn, es handelt sich um Papiere, die die Bank selbst emittiert hat (siehe unten).

  • Fonds: Ein Fonds ist ein Sondervermögen, das vom restlichen Vermögen der Bank bzw. der Kapitalanlagegesellschaft getrennt ist. Im Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft wird der Fonds von einer anderen Gesellschaft übernommen und einfach weitergeführt. Oder er wird aufgelöst, das Fondsvermögen verwertet und das Geld an die Anleger ausbezahlt. All das gilt aber nur, wenn es sich bei dem Produkt tatsächlich um einen Investmentfonds nach dem Investmentfondsgesetz handelt. Oft werden auch bestimmte Rohstofffonds (ETC), Zertifikate oder Genussscheine salopp „Fonds“ genannt. Sie sind bei einer Bankpleite nicht zwingend sicher.

  • Aktien der Pleitebank selbst: Diese gehören einem zwar ebenfalls weiterhin, werden aber im Regelfall wertlos. Als Aktionär ist man Eigenkapitalgeber, und als solcher muss man sich bei der Verteilung der Insolvenzmasse hinter allen anderen Gläubigern anstellen, erhält also meist nichts.

  • Anleihen: Wer der Bank selbst über Anleihen Geld geborgt hat, erhält bestenfalls einen Teil aus der Insolvenzmasse zurück. Wie viel, hängt auch davon ab, ob es sich um vorrangige oder nachrangige Anleihen handelt. Bei Letzteren ist man schlechtergestellt.

  • Zertifikate: Zertifikate sind Schuldverschreibungen, für sie gilt das Gleiche wie für Anleihen. Sie werden mitunter als Fondsersatz gekauft. Sie haben einen Basiswert (Aktien, Index etc.), nach dem sich ihre Wertentwicklung richtet. Doch wenn der Emittent (die Bank) pleitegeht, hilft es einem nichts, wenn sich der Basiswert noch so gut entwickelt. Manche Zertifikate werden als Sparbuchersatz gekauft (etwa Garantieprodukte). Die Einlagensicherung greift hier aber nicht.

  • Inhalte von Bankschließfächern: Diese gehören einem selbst und nicht der Bank oder den Gläubigern. Doch auch hier kann es in der Praxis Ärger geben, wenn etwa die Bank geschlossen hat und man zeitweise nicht an das Fach kommt.

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