Archivbild: Spiegelung am Eingang zu einem Wiener Wirecard-Standort
Skandal

Wirecard: Warum die erfundenen Milliarden nicht auffielen

Wirecard bilanzierte die (erfundenen) Forderungen als „Zahlungsmitteläquivalente“. Bei so etwas Harmlosem schöpfte keiner Verdacht. Anwälte wollen nun den Wirtschaftsprüfer klagen.

Durch den Wirecard-Skandal haben viele Anleger viel Geld verloren. Bei dem pleite gegangenen Zahlungsabwickler selbst dürfte nicht so viel zu holen sein, um sie alle zu entschädigen. Anlegeranwälte – in den USA, aber auch in anderen Ländern – wollen daher auch gegen die Topmanager sowie gegen den Wirtschaftsprüfer EY vorgehen. Für Letzteren bzw. seine Versicherung gelten allerdings Haftungsbeschränkungen. Wenn diese Summe überschritten ist, gehen Anleger wohl auch leer aus. „Hier gilt das First-come-first-serve-Prinzip“, sagt Ingo Kapsch, Partner von HLMK Rechtsanwälte.

Er meint, dass ihre Chancen, recht zu bekommen, aber gut stünden. EY hatte jahrelang die Abschlussprüfungen für Wirecard vorgenommen. Erst für den Jahresabschluss 2019 verweigerte EY das Testat, was den Stein ins Rollen brachte: 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten in Asien liegen sollten, waren in Wirklichkeit rein erfunden.

Der Fall sei ähnlich geartet wie bei Steinhoff, sagt Kapsch: Der deutsch-südafrikanische Möbelhändler hatte seine Bilanz um 6,5 Mrd. Euro aufgebläht, indem er Vermögenswerte von Töchtern an vermeintliche Fremdfirmen (die er selbst gegründet hatte) zu überhöhten Preisen verkauft hatte.


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