Fixkostenzuschuss

Wann zählt die Miete zu den Fixkosten?

Viele Geschäfte mussten wegen Covid-19 vorübergehend schließen.
Viele Geschäfte mussten wegen Covid-19 vorübergehend schließen.(c) APA/AFP/ALBERTO PIZZOLI (ALBERTO PIZZOLI)
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Unternehmen, die einen Zuschuss zum Mietzins wollen, müssen nicht zuerst vor Gericht um Zinsminderung streiten, so viel steht fest. Untätig bleiben dürfen sie aber auch nicht.

Wien. Seit 20. Mai können Unternehmen, denen wegen der Coronakrise die Umsätze weggebrochen sind, einen Zuschuss zu ihren Fixkosten beantragen. Das schafft dringend benötigte Liquidität, über die Details der Förderbedingungen gab es jedoch von Anfang an Unklarheiten. Ein inzwischen vorliegender „Auslegungsbehelf“ zu der Richtlinie des Finanzministeriums trifft dazu nun einige Klarstellungen.

Unter anderem geht es dabei um die sogenannte Schadensminderungspflicht. Sie besagt, dass Unternehmer, die einen Zuschuss beantragen, vorher „zumutbare Maßnahmen“ setzen müssen, um ihre Fixkosten zu reduzieren. Aber wie weit geht das? Muss man zum Beispiel vertragliche Verpflichtungen aufkündigen? Und ist man zum Beispiel als Mieter eines Geschäftslokals verpflichtet, zuerst gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Mietzinsminderung geltend zu machen und notfalls einzuklagen, bevor man einen Zuschuss zu den Mietkosten beantragen darf?

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