Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht auch im Pflegeheim, Tankstellenshop und in der Bäckerei

In Supermarkt, Bank und Post muss ab Freitag erneut Mund-Nasen-Schutz getragen werden
In Supermarkt, Bank und Post muss ab Freitag erneut Mund-Nasen-Schutz getragen werdenAPA/GEORG HOCHMUTH
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Gesundheitsminister Anschober hat die Änderung der "Covid-19-Lockerungsverordnung" veröffentlicht - sie geht weiter, als von Türkis-Grün bis dato angekündigt.

Die von Türkis-Grün vorgestellten Verschärfungen der Maskenpflicht, die ab Freitag in Kraft treten, sind nun offiziell verordnet. Allerdings: inklusive einer Erweiterung. Sie gilt nämlich nicht nur wie von der  Bundesregierung angekündigt im Lebensmittelhandel, bei Bank- und Postbesuchen, sondern in Tankstellenshops und für Besucher von Gesundheitseinrichtungen: In Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten müssen diese künftig einen Nasen-Mund-Schutz tragen. Das geht aus der Adaptierung der "Covid-19-Lockerungsverordnung" von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hervor, die in der Nacht auf Donnerstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Die Verpflichtung gilt sowohl für die Kunden wie auch die Betreiber und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen - "sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet“, heißt es in der Verordnung.

Nach wie vor Bestand hat die Vorgabe, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken oder bei Demonstrationen Masken getragen werden müssen, sofern ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.

„Auch Bäckereien und Tankstellen“ 

Kritik am Vorgehen der Koalition kam am Donnerstag umgehend von den Neos. "Die Regierung hat eine Woche Ankündigungen, vier Regierungsmitglieder und eine Unzahl an verschobenen Pressekonferenzen gebraucht, um die Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post zu verkünden", meinte Klubobman Nikolaus Scherak. "Die Verordnung dazu kam dann gestern gegen Mitternacht und enthielt überraschend auch Bäckereien und Tankstellen", verwies er auf den Passus, wonach generell der Kundenbereich des Lebensmitteleinzelhandels umfasst ist. Wörtlich heißt es: „Einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln."

"Es ist absolut kein Wunder, wenn sich Menschen nicht mehr auskennen, was wann, wo und wie gilt", befand Scherak. "Offenbar hat die Regierung aus dem Desaster der letzten Covid-Verordnung nichts gelernt."

Detail am Rande: Verschärft wurden überdies – ebenfalls ab Freitag – auch die Regeln an Österreichs Grenzen. Die Einreise aus Risikogebieten (die Liste wird laufend aktualisiert), etwa aus den Westbalkanstaaten, ist dann nur noch mit einem negativen PCR-Test gestattet. Wobei nur Testergebnisse aus zertifizierten Laboren der Region anerkannt werden, die nicht älter als 72 Stunden sind. Alle Grenzkontrollen werden fortan gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden durchgeführt. Und die Heimquarantäne wird stärker überwacht.

Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Bezug zu Risikogebieten im Ausland drängt die Regierung zu einer generellen Maskenpflicht. Jene mit positiven Fällen sollen geschlossen werden.

Corona-Risikogebiete

Aufgrund der globalen Ausbreitung des Coronavirus gelten derzeit Reisewarnungen für 32 Staaten: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russland, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA, Vereinigtes Königreich.

Zudem gilt eine partielle Reisewarnung für die chinesische Provinz Hubei.

Die Liste der Risikogebiete wird laufend evaluiert und ist auf der Webseite des Außenministeriums abrufbar.

(Red./APA)

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