Verfassungsjurist Mayer nennt die Begründung der Regierung, warum die Wiedereinführung der Maskenpflicht nicht für den gesamten Handel gilt, „fraglich“.
Nach der Aufhebung des größten Teils der Corona-Ausgangsbeschränkungen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) stellt sich die Frage, ob auch andere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie rechtswidrig sind. Ist es etwa zulässig, dass ab Freitag in Supermarkt, Bank und Post wieder Maske getragen werden muss, in anderen Geschäften aber nicht? Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärte dazu am Mittwoch in der ZiB2, das hänge von der sachlichen Rechtfertigung ab.
Man könne womöglich argumentieren, dass in einem Supermarkt mehr Menschen aufeinander träfen als etwa in einer kleinen Trafik. Auf den Einwurf von ORF-Moderator Armin Wolf, dass die Regierung die Ungleichbehandlung damit argumentiere, dass der Gang in den Supermarkt, zur Post und zur Bank ein Muss sei, meinte Mayer hingegen: „Fraglich."
„Babyelefant" gesetzwidrig?
„Eindeutig gesetzwidrig" ist für Mayer die Verordnung zum Mindestabstand im öffentlichen Raum, also der viel zitierte „Babyelefant“. Die Verordnung sei ebenso wenig vom Gesetz gedeckt wie jene Verordnungen, mit denen sich der VfGH befasste.
Die Entscheidung des Höchstgerichts war für Mayer jedenfalls „überhaupt nicht“ überraschend. Er habe selbst im Gesundheitsministerium versucht, eine Änderung anzuregen, "aber ich habe kein Gehör gefunden", erklärte der Jurist.
Nach Mayers Auftritt im ORF, in der Nacht auf Donnerstag, wurden die Verschärfungen indes offiziell veröffentlicht - und zwar mehr, als ursprünglich von Türkis-Grün angekündigt. So betrifft die Ausdehnung der Maskenpflicht tatsächlich nicht nur den Lebensmittelhandel, Banken, Postfilialen, sondern auch Besucher von Gesundheitseinrichtungen und Tankstellenshops.
(kron)