Corona

Wiener Polizei straft vorerst nicht mehr bei Corona-Verstößen

CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANAL
CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANAL(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Die Polizei in Wien zieht Konsequenzen aus dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs: Bis auf Weiteres wird nicht angezeigt und auch keine Organmandate ausgestellt, sondern nur informiert.

Die Wiener Polizei wird offenbar generell bei Verstößen gegen Corona-Regeln bis auf Weiteres keine Anzeigen mehr legen und auch keine Organstrafmandate einheben. Das geht aus einem internen E-Mail der Polizei hervor. Grund ist der am Mittwoch veröffentlichten Entscheid des Verfassungsgerichtshofs, wonach Teile der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen rechtswidrig gewesen sind.

Aufgrund der Judikator des Verfassungsgerichtshofes sei eine "neue Bewertung der Strafbarkeit bei der Übertretung der angeordneten Schutzmaßnahmen (z.B. 'Abstandsregel' und 'Mund-Nasen-Schutz')" eingeleitet worden, heißt es in dem von Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl gezeichneten E-Mail.

"Wird zum Einschreiten aufgefordert, sind Personen, die gegen die Regelungen verstoßen, nur in geeigneter Form über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen informieren", heißt es weiter in dem Schreiben.

Der Wiener Polizei bestätigte die Inhalte des Mails am Donnerstagnachmittag. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die "Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten", so ein Sprecher.

Beim VfGH sind noch zahlreiche Anträge zu den Corona-Maßnahmen anhängig. Entscheidungen ergangen sind bisher zu den Ausgangsbeschränkungen und den Betriebsstätten-Betretungsverboten.

Nepp fordert „Generalamnestie"

Der Wiener FPÖ-Chef Vizebürgermeister Dominik Nepp fordert angesichts des Vorgehens der Wiener Polizei "eine sofortige Generalamnestie und die Rückzahlung der offensichtlich zu Unrecht eingehobenen Strafen. Es braucht sofort Gerechtigkeit für die Betroffenen", erklärte er in einem Statement. Alleine in Wien gebe es "etwa 10.000 Strafverfügungen“.

(APA)

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