Höchstgericht

Corona-Strafen: Juristische Zweifel an Amnestie

CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANAL
CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANALAPA/HANS KLAUS TECHT
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Das Gesundheitsministerium prüft, ob man jetzt Strafen zurückzahlt. Verfassungsrechtler Funk warnt davor.

Wien. Die Ausgangsbeschränkungen für den öffentlichen Raum waren rechtlich nicht in Ordnung. Das hat der Verfassungsgerichtshof – nicht ganz überraschend – klargestellt. Doch was passiert mit all jenen, die ihre Verwaltungsstrafe schon bezahlt haben und die daher nicht vom VfGH-Spruch umfasst sind?

Der Gesundheitsminister hat versprochen, sich eine „bürgerfreundliche Regelung“ zu überlegen. Wie die aussehen wird? Das ist noch offen. Eine unbürokratische Rückabwicklung durch die Magistrate und Bezirkshauptmannschaft klingt zwar logisch, juristisch ist sie aber umstritten: Der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk bezweifelt sogar, dass derlei überhaupt möglich ist.

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