Kopftuchverbot: Richter brauchen mehr Beratungszeit

Trotz Sommer-Session wurde die Entscheidung auf den Herbst vertagt.

Wien. Dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der Vorwoche tagte, war nicht selbstverständlich. Eigentlich wäre nach der Juni-Session erst im Oktober die nächste Tagung fällig gewesen. Aber die Höchstrichter legten eine Sonderschicht im Juli ein, um die Themen Corona und das Kopftuchverbot in Schulen zu beraten.

Während der VfGH am Mittwoch weitreichende Entscheidungen zum Thema Covid bekannt gab (die Ausgangsbeschränkungen waren gesetzwidrig verordnet worden, Geschäfte wurden bei der Wiedereröffnung ohne sachlichen Grund ungleich behandelt), wird es zum Thema Kopftuch keine Entscheidung mehr im Sommer geben. Die diesbezüglichen Beratungen würden im Herbst fortgesetzt werden, hieß es am Donnerstag seitens des Gerichts zur „Presse“.

Konkret geht es um eine Novelle zum Schulunterrichtsgesetz aus dem Jahr 2019. Demnach dürfen Volksschüler keine „weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung“ tragen, wenn damit „eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Zwei Kinder und deren Eltern haben sich gegen diese Regelung an das Höchstgericht gewandt. Sie argumentieren damit, dass das Tragen eines Kopftuchs Teil der Glaubenspraxis im Islam sei, und sehen sich in ihrem Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Überdies orten sie eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, weil die jüdische Kippa und die Patka der Sikhs nicht verboten worden seien.

Auch Sterbehilfe im Herbst Thema

Bereits seit Juni war klar, dass auch erst frühestens im Oktober die Entscheidung des VfGH zur Sterbehilfe fällt. Vier Antragsteller – darunter zwei Schwerkranke – wollen das bestehende Verbot kippen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2020)

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