Morgenglosse

Warum dem Staat Großzügigkeit besser steht

Anschober
Anschober(c) Die Presse/Clemens Fabry (Clemens Fabry)
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Das Gesundheitsministerium hat Fehler gemacht und stur verteidigt. Um das wiedergutzumachen, braucht es mehr als ein sonniges Minister-Lächeln.

Rudolf Anschober gehört neben Verteidigungsministerin Klaudia Tanner vermutlich zu den am besten gelaunten Regierungsmitgliedern. Was immer passiert, bei ihm klingt alles stets halb so schlimm.  So war das auch beim Entscheid des Verfassungsgerichtshofes, der die Rechtswidrigkeit eines Teils der Covid-Verordnungen aus Anschobers Ministerium bestätigte.  Anschober fand all das „begrüßenswert“ und versprach in sonnigem Ton demnächst eine „bürgerfreundliche“ Lösung für jene, die schon Strafen für angeblich unerlaubtes Betreten des öffentlichen Raums gezahlt hätten.

Nun ist diese notorische Gelassenheit (von der Sebastian Kurz, der kürzlich einer „Puls 24“-Journalistin mitteilte, dass sie „ja ihr eigenes Hirn“ habe, wohl eine Portion vertragen könnte)  wohl mit ein Grund, warum Anschober so populär ist. Aber im Anlassfall ist sie nicht so recht angebracht.  Denn: Ja, diese Pandemie ist neu und alle machen Fehler , aber den Bürgern zu sagen, es sei etwas verboten, obwohl es das nicht ist – das ist eben nicht nichts. Und auf seiner Rechtsmeinung zu beharren,  auch nachdem ein namhafter Jurist nach dem anderen dagegen argumentiert und ein Verwaltungsgericht nach dem anderen dagegen entscheidet, ist nicht beständig. Sondern stur.

Natürlich konnte sich der Gesundheitsminister in den vergangenen Monaten auf den Standpunkt zurückziehen: Warten wir einmal ab, was der VfGH sagt. Aber in Wahrheit hätten sich seine Juristen  schon länger Gedanken über den nun eingetretenen und nicht gerade überraschenden Fall machen können.

Freilich: Ob so mir nichts, dir nichts eine Generalamnestie möglich ist, dazu  gibt es verschiedene juristische Meinungen.  Und so manch ein Verfassungsrechtsprofessor warnt auch, dass eine Rückzahlung der Strafen die künftige Regeltreue der Bürger gegenüber Corona-Verboten und –Geboten negativ beeinflussen könnte.

Aber man kann auch umgekehrt argumentieren: Dass zu Unrecht gestraft wurde, hat das Vertrauen der Bürger beschädigt.  Es ist Aufgabe des Staates, es wiederherzustellen. Und Großzügigkeit steht ihm dabei sicher nicht schlecht zu Gesicht.

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