In Wien darf nur kandidieren, wer seinen Lebensmittelpunkt in Wien hat. Ist das bei Heinz-Christian Strache der Fall? Eine Hausdurchsuchung könnte ihm dabei zum Verhängnis werden.
Heinz-Christian Strache ist wieder Parteiobmann. Sein Ziel: Wiener Bürgermeister werden. Das ist noch in weiter Ferne, derzeit sammelt er Unterstützungserklärungen, um überhaupt antreten zu dürfen. Aber es gibt noch einen anderen Stolperstein: seinen Lebensmittelpunkt.
Strache lebt mit seiner Familie nämlich in Klosterneuburg – also in Niederösterreich. Sein gemeldeter Hauptwohnsitz ist aber immer in Wien-Landstraße geblieben. Die Partei Wandel ortet Meldebetrug – denn der Hauptwohnsitz muss rechtmäßig da gemeldet sein, wo der Lebensmittelpunkt ist.
„Wenn das so ist wie der Wandel sagt, hätte er sich in Wien ab- und in Klosterneuburg anmelden müssen“, sagt der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprofessor Heinz Mayer zur „Presse“. Strache könnte darum eine Verwaltungsstrafe blühen. Aber aus der Causa könnte ein für ihn noch viel größeres Problem werden: Laut Gesetz ist weniger die Meldeadresse denn der Hauptwohnsitz ausschlaggebend, ob man bei einer Wahl kandidieren darf. Die zentrale Frag ist also: Wo ist der Lebensmittelpunkt? Und der müsste für die Wien-Wahl demnach in Wien sein.