Gewährleistung

Gelbstich in Wurm-Bild: Geld zurück

Wenn Werke richtig gelagert werden, kann das einen späteren Rechtsstreit ersparen.
Wenn Werke richtig gelagert werden, kann das einen späteren Rechtsstreit ersparen.(c) Feature: Reuters/Thilo Schmuelgen
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Ein Galerist verkaufte ein 20 Jahre altes Werk des Künstlers Erwin Wurm. Die Käufer können es zurückgeben: Es hatte unter mehr als der „normalen“ Alterung gelitten.

Wien. Dass Werke der bildenden Kunst altern können, entspricht ihrer Natur. Sofern sie nicht, wie in Coronazeiten vielfach praktiziert, bloß virtuell angesehen werden, verändert schon das Licht, das zum Betrachten eines Bildes notwendig ist, nach und nach das Kunstwerk. Die Vergilbung sei also „normal“, sagte denn auch ein Wiener Galerist, als er einem Ehepaar ein Werk von Erwin Wurm, einem der bekanntesten zeitgenössischen österreichischen Künstler, um 50.000 Euro verkaufte. Ganz so naturgegeben war die Verfärbung aber doch nicht, wie der darauffolgende Streit zeigte.

Das Werk ist im Jahr 2000 entstanden und besteht aus sechs großen quadratischen C-Print-Fotos. Die Aufnahmen zeigen einen roten Pullover in unterschiedlichen Drapierungen. Sie gehören in zwei waagrechten Reihen mit je drei Bildern gehängt. Das Kunstwerk weist gegenüber dem Ausgangszustand Veränderungen auf, die auch für Laien erkennbar sind. Was geradezu ins Auge sticht: Eines der sechs Bilder, „Position 3“ rechts oben, hat im Vergleich zu den fünf anderen einen leichten Stich – es ist vergilbt. Weniger offenkundig ist für Nichtfachleute, ob es sich dabei um Schäden oder die normale Alterung handelt.

Die kaufinteressierte Ehefrau sprach den Kunsthändler noch vor dem Vertragsschluss darauf an, doch der spielte die farbliche Veränderung als „nicht relevant“ herunter. Die Kunden vertrauten dem Galeristen – was diesem durchaus bewusst war – und kauften das Werk auch wirklich.

Erst nachträglich erwies sich die Verfärbung sehr wohl als relevant: Sie verringert den Wert des kompletten Kunstwerks um 30 Prozent. Der Schaden am Bild ist irreparabel – und für Käufer und Kunstmarkt alles andere als unwesentlich: In Kenntnis der genauen Umstände, nämlich vor allem der nicht normalen Alterung, hätte das Ehepaar das Werk nie gekauft. Andere Schäden aber, die es aufwies, hätten sie vielleicht noch hingenommen: Abriebspuren, Kratzer und Verschmutzungen an mehreren Stellen sowie Flüssigkeitsrückstände auf dem Bild „Position 1“ (alle Schäden zusammen ergeben eine Wertminderung von 50%).

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