OGH

Spital haftet für Belegarzt nicht

Symbolbild.
Symbolbild.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Patient klagte Krankenhaus nach einer OP vergeblich.

Wien. Wer sich in einem Spital von einem Belegarzt operieren lässt, kann das Spital nicht erfolgreich klagen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Der Patient hatte zunächst den Arzt in dessen Privatordination aufgesucht. Der Mediziner bot dem Mann einen raschen Operationstermin an. Bei der Aufnahme im Spital unterschrieb der Privatpatient ein Formular, laut dem die Verantwortung für den Eingriff nur beim Belegarzt liege.

So sei es auch, sagt nun der OGH (9 Ob 9/20v). Das Spital habe die fehlende Verantwortlichkeit mit dem Infoblatt klar genug kommuniziert. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.07.2020)

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