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Strache-Wohnsitz: Wahlanfechtung wäre möglich

Strache
Strache(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Heinz-Christian Strache muss der Behörde beweisen, dass er in Wien lebt. Die MA 62 kann dafür auch selbst Zeugen fragen.

Man sagt jetzt vorerst also doch nichts. Die für diese Woche vom Team Strache angekündigte Erklärung zum Hauptwohnsitz des Parteichefs fällt vorerst aus. Man werde jetzt einmal mit der Behörde zusammenarbeiten, heißt es.

Gemeint ist damit die Magistratsabteilung 62 (Wahlen, Meldewesen etc.). Dort geht man der Frage nach, wo Heinz-Christian Strache seinen Hauptwohnsitz hat: im dritten Bezirk in Wien oder im niederösterreichischen Klosterneuburg. Ausgelöst wurde die Nachprüfung durch eine Sachverhaltsdarstellung der Partei Der Wandel bzw. durch einen Aktenvermerk der Casinos-Ermittlungen aus dem Jahr 2019 („Die Presse" berichtete). Demnach gab Straches Mutter an, dass ihr Sohn seit mindestens 19 Jahren nicht mehr in der Landstraßer Wohnung lebe. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden auch keine persönlichen Gegenstände Straches gefunden.

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