Corona-Update

Anschober: "Das ist einfach schlechte Arbeit gewesen – Punkt"

Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag bei einem „Corona-Update“
Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag bei einem „Corona-Update“APA/HERBERT NEUBAUER
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Der Gesundheitsminister reagiert auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der mehrere Covid-Bestimmungen für gesetzeswidrig erklärt hat - und will sein Haus umstrukturieren.

Rund sechs Monate ist es her, dass die ersten Coronafälle in Österreich registriert wurden. Ein Zeitraum, der „für das Gesundheitsministerium de facto einen Ausnahmezustand“ dargestellt hat, resümierte Ressortchef Rudolf Anschober (Grüne) am Dienstag anlässlich eines „Corona-Updates“. Und in dem, so räumte der Minister ein, nicht nur sehr viel Engagement seitens seiner Mitarbeiter gezeigt wurde, sondern auch Fehler passiert seien, die es nun auszumerzen gelte.

Man habe in Österreich ein Epidemiegesetz, das in seinen Grundzügen auf das Jahr 1913 zurückgehe, so Anschober. Darin sei etwa festgelegt, dass bei Epidemien das Gesundheitsministerium im Fokus stehe, konkret: „Kaum etwas läuft nicht über unser Haus.“ Darauf sei man jedoch nicht vorbereitet gewesen, auch deshalb, weil seine Vorgängerin, die Freiheitliche Beate Hartinger-Klein, eine Umstrukturierung vorgenommen hätte.

Die wenigen Mitarbeiter hätten versucht, die schwierige Situation zu kompensieren - wofür er ihnen ein „großes Lob“ aussprechen wolle, meinte Anschober. „An die hundert Rechtsschritte haben wir umzusetzen gehabt in den ersten Monaten“ und „ein Großteil davon hat gut gehalten“. Aber eben nicht alles, kam Anschober auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zu sprechen. „Es war ein Paukenschlag“, dass von den Höchstrichtern „zwei Verordnungen des Hauses" aufgehoben wurden, nämlich die Regelungen bezüglich der Betretungsverbote und die Einreiseverordnung.

„Nirgendwo schreibt ein Minister Verordnungen, aber...“

Bei ersteren hätten die Höchstrichter die Formulierung „für bestimmte Orte“ als unzulässig bewertet, was man nun „möglichst schnell reparieren“ wolle. Bei der Einreiseverordnung hingegen sei Gröberes passiert. „Das ist einfach schlechte Arbeit gewesen und Punkt“, sagte Anschober. „Da muss sich etwas ändern und da wird sich etwas ändern.“ Konkret: „Nirgendwo auf der Welt schreibt ein Minister selbst Verordnungen“, doch habe er für eben diese die Verantwortung zu übernehmen. Daher werde es in den kommenden Monaten zu elf Neuerungen kommen, um Derartiges nicht zu wiederholen. Konkret:

1) Im Gesundheitsministerium soll bis Herbst eine „umfassende Organisationsreform“ durchgeführt werden, um das Haus „krisensicherer“ zu machen.

2) Im Bereich der „juridischen Abteilungen“ im Sozialministerium soll es zu einer „deutlichen Personalaufstockung“ kommen.

3) Der Verfassungsdienst soll bei Verordnungen umfassender eingebunden werden. Auch ein externes Controlling soll eingesetzt werden.

4) Der Zeitdruck soll „herausgenommen werden, wo immer möglich“, um eine „Überlastung“ der Mitarbeiter zu verhindern.

5) Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs soll „umfassend“ berücksichtigt werden und nicht nur „durch eine kleine Notoperation“. In anderen Worten: Eine Novellierung des Covid-Maßnahmengesetzes inklusive einer längeren Begutachtungsphase“ ist geplant.

6) Laufende Verfahren in jenen Bereichen, die der VfGH aufgehoben hat, werden eingestellt.

7) Die Frage, ob es nachträglich zu einem Straferlass kommen kann, wird geprüft.

8) Der Passus hinsichtlich der Mindestabstandsregelungen wurde von den Höchstrichtern zwar nicht direkt aufgehoben, dieser werde aber aus dem Maßnahmengesetz entfernt. In anderen Worten: Es gibt diesbezüglich „keinen bundesweiten Vollzug mehr“. Aber so Anschober: „Das ist kein Signal - 'Hallo liebe Leute, wir brauchen keinen Abstand mehr, im Gegenteil.'“ Gerade das Aufkommen regionaler Cluster zeige, „dass es auf jeden Einzelnen ankommt“.

9) Die fehlerhafte Einreiseverordnung wird „kurzfristig korrigiert".

10) Zudem soll sie „mittelfristig“ klarer formuliert und damit „lesbarer und verständlicher werden“.

11) Im kommenden Jahr soll das „reformbedürftige Gesetz aus dem Jahr 1913“ überarbeitet werden.

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